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Kastenstandurteil: Bundeseinheitliche Lösung in Sicht?

Beim "Kastenstandurteil" zur Haltung von Sauen im Deckzentrum zeichnet sich nun doch ein Kompromiss ab. Denn die Staatssekretäre der Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern einigten sich während der sogenannten Amtschefkonferenz auf eine bundeseinheitliche Lösung.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim "Kastenstandurteil" zur Haltung von Sauen im Deckzentrum zeichnet sich nun doch ein Kompromiss ab. Denn die Staatssekretäre der Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern einigten sich während der sogenannten Amtschefkonferenz, die traditionell im Vorfeld der Grünen Woche stattfindet, auf eine bundeseinheitliche Lösung. Es wurde eine Arbeitsgruppe der Länder eingesetzt, die zeitnah einen Vorschlag erarbeiten soll.

 

Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands – ISN berichtet, haben sich die Amtschefs einvernehmlich für eine unverzügliche Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ausgesprochen. Die ISN beruft sich dabei auf Aussagen des Schweriner Staatssekretärs aus dem Landwirtschaftsministerium, Dr. Jürgen Buchwald. Danach sollen die Sauen bei Neu- und Umbauten auch im Deckzentrum nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen. Dem "Dänischen Modell" folgend, sollen sie nur noch wenige Tage um den Zeitpunkt der Rausche herum fixiert werden dürfen. Die dazu nötige Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werde in einer länderoffenen Arbeitsgruppe beraten.



In einer Stellungnahme begrüsst es die ISN, wenn die Sauenhalter durch eine bundeseinheitliche Lösung Rechtssicherheit bekommen. Bei den Beratungen müsse jedoch die Landwirtschaft unbedingt mit ins Boot geholt werden. Die Umstellung auf das "Dänische Modell" habe zudem für die meisten Ferkelerzeuger weitreichende Eingriffe in Stalleinrichtung, Gebäude und in die Betriebsabläufe zur Folge. In der Regel sei das mit großen Investitionen verbunden, die viele Ferkelerzeuger derzeit nicht stemmen könnten.

 

Zudem würden umbauwillige Betriebe oftmals an bürokratische und genehmigungstechnische Hürden stoßen, z.B. durch Zielkonflikte mit dem Bau- und Umweltrecht. Im Klartext heiße das, dass eine Umsetzung nicht von heute auf morgen funktioniere. Nicht ohne Grund hätten die Dänen den Landwirten für die Umsetzung ihres Modelles einen Übergangszeitraum von 20 Jahren eingeräumt. Ein vergleichbar langer Übergangszeitraum müsse auch für deutsche Ferkelerzeuger gelten. Ansonsten drohe hierzulande ein Strukturbruch ungeheuren Ausmaßes.

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