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Kastration: Ausstiegs-Fahrplan mit vielen Fragezeichen

Ende 2016 muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Zwischenbericht zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration vorlegen. Laut Tierschutzgesetz darf ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Der Handel will sogar noch eher aussteigen. Ist das zu schaffen?

Lesezeit: 3 Minuten

Ende 2016 muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Zwischenbericht zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration vorlegen. Laut Tierschutzgesetz darf ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr ohne vorherige Betäubung kastriert werden. Teile des Handels wollen sogar ab Anfang 2017 kein Fleisch mehr von betäubungslos kastrierten Schweinen anbieten. Doch ist das zu schaffen? Während einer eintägigen Tagung, zu der das BMEL und das Lebensmittelprüfsystem QS vergangene Woche nach Berlin eingeladen hatten, sollte der Fahrplan für die letzten zweieinhalb ausstehenden Jahre diskutiert werden.

 

„Wir bräuchten etwas mehr Zeit, weil es noch einige offene Fragen gibt“, zitiert der aid Informationsdienst die Beraterin Mirjam Lechner von der Unabhängigen Erzeuger Gemeinschaft für Qualitätsferkel Hohenlohe-Franken (UEG). Auch den vorgezogenen Ausstieg 2017 werde der Handel nicht halten können, weil es bis dahin nicht genug Schlachteber gebe. Bernhard Kühnle aus dem BMEL sieht allerdings keine Signale für eine Terminänderung. Und der Handel stellt fest: „Das ist Gesetz und das kommt.“ Niemand solle sich Illusionen machen, erklärte Dr. Ludger Breloh von der Rewe AG.



Je näher der Termin rückt, desto unsicherer werden die Akteure. Heute ist „die Sorge um die Prozessqualität der Sorge um die Produktqualität gewichen“, führte Dr. Maria Flachsbarth, Staatssekretärin aus dem BMEL aus. Warum diese Unsicherheit? Derzeit gibt es drei Möglichkeiten: Ebermast ohne Kastration, die chemische Kastration mit Improvac und eine Kastration unter Betäubung und Gabe eines Schmerzmittels. Alle Tagungsteilnehmer waren sich einig: Alle drei Varianten haben ihre Vor- und Nachteile und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Die Produktvielfalt im EU-Handel ist heute bereits groß. Im deutschen Supermarkt liegen „Improvac-Schnitzel“ aus Belgien neben „Isofluran-Fleisch“ aus der Schweiz und Fleisch aus der niederländischen Ebermast. Eine Kennzeichnung sei gar nicht möglich, ohne eine der Varianten zu diskriminieren, sagte Breloh.

 

Die Verarbeitung braucht Vielfalt: Aufgrund der veränderten Fettsäurezusammensetzung oxidiere Eberfleisch schneller und die Muskelstruktur sei gröber. Für Dauerwaren oder Rohwurst sei es nur bedingt einsetzbar. Geruchsanfällige Ware könnte stark gewürzt und überkocht werden. Das würde aber ein ganzes Produktsegment diskriminieren, erklärte Holger Dörr von Kemper Fleischwaren. Für den Exportmarkt Asien käme die Ware ebenfalls nicht in Frage. Kennzeichnung oder das Wegfallen einer Alternative würden den Handel vor große Probleme stellen.

 

Sowohl Franz Beringervon der Erzeugergemeinschaft Oberbayern als auch Schweinehalter Florian Hollmann aus Niedersachsen halten die Lage auf den Betrieben für schwierig. Wenn die Fleischwirtschaft mit der Differenzierung nach Kastrationsart beginne, komme es zum Strukturbruch, weil die Betriebe sich für jeweils nur eine Möglichkeit entscheiden müssen. Um die hohen Mengen an Schweinefleisch erzeugen zu können, müssten sich auf Grund der kleinen Strukturen in Süddeutschland die Ferkelerzeuger regional für eine Alternative entscheiden.

 

„Es ist ein Tag der Unsicherheit auf allen Stufen“, fasste Hubert Kellinger vom Verband der Fleischwirtschaftden Tag zusammen. Vor allem kleine Wertschöpfungsketten mit einem Metzger am Ende haben sich noch nicht ausreichend Gedanken über die künftige Ausgestaltung ihrer Produktkette gemacht. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

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