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Kastration: Dänische Landwirte setzen Narkose jetzt selbst

Während wir in Deutschland weiter darüber streiten, ob Landwirte in Zukunft Ferkel unter Betäubung selbst kastrieren dürfen oder ob der Tierarzt das tun muss, schafft man in Dänemark Fakten.

Lesezeit: 2 Minuten

Während wir in Deutschland weiter darüber streiten, ob Landwirte in Zukunft Ferkel unter Betäubung selbst kastrieren dürfen oder ob der Tierarzt das tun muss, schafft man in Dänemark Fakten. Das dänische Landwirtschaftsministerium und der Dänische Fachverband der Land- und Ernährungswirtschaft haben mitgeteilt, dass es Landwirten und ihren Mitarbeitern seit dem 1. Januar 2018 erlaubt ist, bei männlichen Ferkeln selbst die Lokalanästhesie vorzunehmen und zu kastrieren. „In den kommenden Monaten werden wir allen Landwirten und Mitarbeitern in Lehrgängen das entsprechende Rüstzeug vermitteln, so dass ab 2019 alle männlichen Ferkel ordnungsgemäß betäubt und kastriert werden können“, schreibt der Dänische Fachverband der Land- und Ernährungswirtschaft.

 

Landwirte, die ihre Tiere selbst kastrieren wollen, müssen mindestens folgende Punkte erfüllen:


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  • Derjenige, der die Kastration durchführt, muss im Umgang mit der Kastration geübt und ausgebildet sein und Erfahrung darin haben, Ferkel mit geeigneten Arzneimitteln und unter hygienischen Bedingungen zu behandeln.
  • Man muss einen Kursus belegt haben, in dem der Umgang und das Hantieren mit Arzneimitteln im Allgemeinen vermittelt wurde.

  • Man muss einen Kurs absolviert haben, in der die fachgerechte Anwendung der lokalen Anästhesie von einem Fachmann erklärt und geübt wurde. Der Kurs muss zuvor von der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde genehmigt worden sein.

Des Weiteren hat der dänische Gesetzgeber festgelegt, dass bei der Kastration kein Gewebe „aufgerissen“ oder "herausgerissen" werden darf, sondern ausschließlich geschnitten werden darf. Verheilt die Wunde in den Tagen nach der Kastration nicht optimal, muss dem Tier mehrere Tage lang ein Schmerzmittel verabreicht werden. Verstöße werden mit einer Geldstrafe oder im Wiederholungsfall sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Monaten geahndet.

 

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