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Kastration: Fristverlängerung verfassungswidrig?

In der Diskussion um die Fristverlängerung bei der Ferkelkastration legt die Bundestierärztekammer (BTK) noch einmal nach. Jede Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Kastrationsfrist wäre verfassungswidrig, da es bereits ausreichend Alternativen gebe, zitiiert die BTK einen Strafrechtsexperten.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Diskussion um die Fristverlängerung bei der Ferkelkastration legt die Bundestierärztekammer (BTK) noch einmal nach. In einer Pressemitteilung bezieht sich die BTK auf ein Fachgespräch im Bundestag, das am gestrigen Mittwoch (10.10.2018) auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattfand. Im Verlauf der Veranstaltung soll  Prof. Dr. Jens Bülte, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, die Meinung vertreten haben, dass ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Kastration unvermeidlich sei, da der Schutz des Verfassungsgutes (in diesem Fall der Tierschutz) anders nicht gewährleistet werden könne. Jede Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Frist wäre nach Auffassung von Prof. Bülte verfassungswidrig, da es bereits ausreichend Alternativen gebe.

 

Vor diesem Hintergrund sei die Ankündigung der Regierungskoalition, per Koalitionsinitiative eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zu erreichen, kritisch zu sehen. „Für den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln gab es bereits eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die nicht genutzt wurde“, spitzt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann die Diskussion weiter zu. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre sei mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar, sondern ein reines Zugeständnis der Großen Koalition an die Agrarlobby.

 

Der sogenannte „4. Weg“ sei nach jetzigem Stand der Wissenschaft kein gangbarer Weg, denn es müssen alle Alternativen daran gemessen werden, ob sie der Zielstellung, nämlich der Verbesserung des Tierschutzes, gerecht werden, wird darüber hinaus Prof. Dr. Karl-Heinz Waldmann zitiert, der Vorsitzende des BTK-Ausschusses für Schweine. Eine Änderung des Tierschutzgesetzes, in der der Begriff „Schmerzausschaltung“ durch den Begriff „Schmerzminderung“ ersetzt würde, um die Lokalanästhesie durch die Landwirte zu ermöglichen, sei absolut inakzeptabel.

 

top agrar meint: Es ist erschreckend, wie wenig sich die Funktionäre der Bundestierärztekammer für die berechtigten Existenzsorgen der deutschen Ferkelerzeuger interessieren! Das erneute Nachtreten der BTK dürfte wohl kaum die Meinung der vielen praktizierenden Tierärzte widerspiegeln, die sich gemeinsam mit den Landwirten landauf, landab um praktikable Lösungen bemühen. Bislang ist keines der vom BMEL anerkannten Verfahren wirklich flächendeckend umsetzbar, darauf verweist auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) in seiner Stellungnahme vom 3.10.2018. Deshalb kann eine Fristverlängerung zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht verfassungswidrig sein! Denn wirklich praktikabel ist eine Kastrationsalternative erst dann, wenn sie von allen Wirtschaftsbeteiligen mit getragen wird und die deutschen Ferkelerzeuger nicht ihrer Wettbewerbsfähigkeit beraubt.

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