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Kastration: Isofluran bald zugelassen?

„Die Betäubung männlicher Ferkel zur Kastration mit Isofluran ist praxisreif“, brachte es NEULAND-Vorstandssprecher Jochen Dettmer am Dienstag dieser Woche in Königswinter auf den Punkt. Gemeinsam mit dem Institut für Tierwissenschaften der Uni Bonn hatte der Verein zu einer Vorführung zur Ferkelkastration eingeladen.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Betäubung männlicher Ferkel zur Kastration mit dem Narkosegas Isofluran ist praxisreif und sicher“, brachte es NEULAND-Vorstandssprecher Jochen Dettmer am Dienstag dieser Woche in Königswinter-Vinxel auf den Punkt. Gemeinsam mit dem Institut für Tierwissenschaften der Universität Bonn hatte NEULAND auf dem Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Uni Bonn zu einer Vorführung zur Ferkelkastration eingeladen. Dabei wurde die Betäubungsanlage PIGNAP der Firma Walder aus der Schweiz vorgestellt.


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„Wir setzen die PIGNAP-Analgen schon seit zehn Jahren erfolgreich im NEULAND-Qualitätsfleischprogramm ein. In den letzten Jahren wurden einige technische Verbesserungen vorgenommen, sodass jederzeit die notwendige Betäubungstiefe und Arbeitssicherheit erreicht wird“, so Dettmer. Gemeinsam mit einer vorherigen Schmerzmittelgabe für den postoperativen Wundschmerz erfülle das Betäubungsverfahren mit Isofluran die vom Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2019 geforderte Schmerzfreiheit.


Mit der Zulassung des Narkosegases Isofluran sei in den nächsten Wochen zu rechnen, berichtete Dettmer. Denn die notwendigen Rückstandsuntersuchungen seien inzwischen abgeschlossen und im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht worden. „Die Anwendung in der Landwirtschaft könnte noch erleichtert werden, wenn die Isufloran-Anwendung durch den Landwirt per Verordnung erlaubt würde. Dazu müsste jedoch ein Sachkundenachweis entwickelt werden. An entsprechenden Konzepten arbeitet zurzeit die Bildungsgenossenschaft „EQAsce“. Die Vergabe der Zertifikate könnte dann durch die bundesweit tätige Tiergesundheitsagentur (TIGA) erfolgen.


Bleiben noch die Anschaffungskosten für die Narkosegeräte. „Wenn die Anschaffung durch das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) finanziell gefördert würde, könnten die Kosten des Verfahrens deutlich gesenkt werden“, erklärte Dettmer. Bei einer Anschaffungssumme von ca. 10.000 € und einer Förderung von 40 Prozent, könnten die Kosten für eine Anlage mit vier Narkoseplätzen auf 6.000 € reduziert werden.


Abschließend bot Dettmer an, die Erfahrungen, die der NEULAND e.V. mit dem Narkoseverfahren gemacht habe, gern anderen Interessierten aus der Schweinebranche zur Verfügung zu stellen. Aber auch die anderen Kastrationsalternativen müsse man weiter verfolgen, damit die Landwirte zwischen mehreren Verfahren wählen könnten.

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