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Kastration: Tierärzte wollen sich gegen den Druck der Bauernverbände wehren

Die Bundestierärztekammer reagiert postwendend auf den zunehmenden Druck der Bauernverbände zur Zulassung der Lokalanästhesie bei der Kastration. Unter dem Motto „Anästhesie gehört nicht in Laienhand“ fordert sie ihre Mitglieder auf, sich der Zulassung des 4. Weges zu widersetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundestierärztekammer reagiert postwendend auf den zunehmenden Druck der Bauernverbände zur Zulassung der Lokalanästhesie bei der Kastration. Unter dem Motto „Anästhesie gehört nicht in Laienhand“ fordert sie ihre Mitglieder auf, sich der Zulassung des 4. Weges zu widersetzen.

 

Die Bundestierärztekammer (BTK) appelliert in einer Mitteilung vom Mittwoch an alle praktizierenden Tierärzte, sich gegen die Lokalanästhesie als geeignete Methode zur Ferkelkastration zu positionieren. Sie sollten sich „von den Verbänden nicht unter Druck setzen lassen“, heißt es weiter.

 

Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat sich in einem aktuellen Schreiben an alle bayerischen Schweinehalter gewandt, in dem u. a. das Unverständnis der Ablehnung des „4. Wegs“ verschiedener Organisationen thematisiert wird. Darauf reagiert die Bundestierärztekammer. Sie spricht sich „nochmals entschieden gegen die Anwendung des sogenannten 4. Wegs durch den Tierhalter als Alternative zu der betäubungslosen Ferkelkastration aus und nennt gern erneut die Gründe“, heißt es bei der BTK.

 

Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie sei das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung, wie die Bundesregierung zuletzt auf eine kleine Anfrage der FDP zur „Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung nach dem 31.12.2018“ mitteilte. Nach bisherigen Studien werde bei der Ferkelkastration mit Procain aber keine ausreichende Schmerzausschaltung erreicht. „Damit erfüllt dieses Verfahren eindeutig nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes“, schreibt die BTK.

 

Ein Arzneimittel, das den Anforderungen einer lokalen Anästhesie genügt, existiere derzeit nicht. Es gebe zurzeit drei rechtlich mögliche Alternativen: Die Ebermast, die Immunokastration oder „Eberimpfung“ (Improvac) zur Verminderung des Ebergeruchs sowie die Kastration unter Allgemeinanästhesie. Beim „4. Weg“ soll dem Tierhalter die Verabreichung eines Betäubungsmittels zur örtlichen Schmerzausschaltung erlaubt werden. Davor warnt der Präsident der BTK, Dr. Uwe Tiedemann: „Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit“, sagt er.

 

Es sei zwar gängige Praxis, kleine Eingriffe unter Lokalanästhesie vorzunehmen. Doch nach bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen, gebe es bei der örtlichen Betäubung der Ferkel deutliche Nachteile. „Die Belastung der Tiere durch Fixation und mehrfache Injektionen ist ähnlich wie bei der betäubungslosen Kastration und der Schmerz wird je nach Applikationsart nur teilweise ausgeschaltet. Dazu kommt, dass Injektionen in Richtung der Samenstränge oft nicht präzise platziert werden können – schon gar nicht, wenn sie durch Laien im Akkord vorgenommen werden. Abgesehen von dem Risiko einer nicht ausreichenden Schmerzausschaltung durch eine ungenaue Applikation, ist bei dieser Vorgehensweise nicht auszuschließen, dass versehentlich auch eine lebensgefährliche intravasale Injektion erfolgen kann. Auch können Wundheilungsstörungen in Folge des Vorfalls der betäubten Samenstrangstümpfe vorkommen“, moniert Tiedemann.

 

Wenn der „4. Weg“ also nicht nur eine kostengünstige Täuschung des Verbrauchers sein solle, müsse eine wirksame Schmerzausschaltung garantiert sein – und das sei wissenschaftlich bisher nicht erwiesen. „Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Weg ausdrücklich ab“, betont Tiedemann. Die BTK appelliere daher an alle praktizierenden Tierärzte, denen der Fragebogen des BBV vorgelegt wird, sich gegen die Lokalanästhesie als geeignete Methode zur Ferkelkastration zu positionieren.

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