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Kein Bundesratsvotum zum Kastenstand vor der Bundestagswahl

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung vor der Bundestagswahl nicht mehr zum Kastenstand tagen. Ein entsprechender Antrag aus Niedersachsen hat es nicht auf die Tagesordnung geschafft. Damit konzentriert sich die Debatte auf den Ausstiegsvorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung vor der Bundestagswahl nicht mehr zum Kastenstand tagen. Ein entsprechender Antrag aus Niedersachsen hat es nicht auf die Tagesordnung geschafft. Damit konzentriert sich die Debatte auf den Ausstiegsvorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).


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Der Entschließungsantrag zur Kastenstandhaltung von Sauen von Niedersachsen kommt in der nächsten Bundesratssitzung am 22. September nicht zur Abstimmung. Der Agrarausschuss der Länderkammer hat in dieser Woche entschieden, die Entschließung zu vertagen. Die nächste Bundesratssitzung gibt es dann allerdings erst am 3. November. Bis dahin haben sowohl die Bundestagswahlen als auch die Landtagswahlen in Niedersachsen stattgefunden. „Wir sind zuversichtlich, dass eine bundesweite Lösung für den Kastenstand geben wird“, heißt es aus dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gegenüber top agrar.


Damit konzentriert sich die Debatte auf den Ausstiegsvorschlag, den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) als Eckpunktepapier Mitte August veröffentlicht hat. Die vom BMEL vorgeschlagene Neuregelung der Haltung von Sauen im Deckzentrum stellt einen Mittelweg zwischen den verschiedenen Länderinteressen bei der künftig nur noch zulässigen Dauer der Fixierung der Sauen und bei den Übergangsregelungen dar. Danach ist künftig das Halten von Jungsauen und Sauen im Kastenstand nur noch für die Dauer von höchstens acht Tagen bis zum Ende der Rausche erlaubt. Den Bestandsbetrieben gewährt das BMEL dafür eine Übergangsfrist von 15 Jahren, wenn vor Ablauf von 10 Jahren ein verbindliches Betriebs- und Umbaukonzept zur Umstellung vorgewiesen wird.


Das Eckpunktepapier könnte nach der Bundestagswahl von der neuen Bundesregierung relativ zügig in eine Verordnung überführt werden. Eine Verabschiedung der neuen Regelungen könnte dann frühestens im Frühsommer 2018 erfolgen, heißt es im BMEL. Damit soll die rechtliche Unsicherheit für Sauenhalter, die seit dem Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts von November 2015 vorherrscht, beseitigt und der Übergang zur Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum eingeleitet werden.

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