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Kreisbehörde: Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hätte dramatische Folgen

Am Dienstag startet unter Leitung des Bundesagrarministeriums eine Krisenübung zur Afrikanischen Schweinepest. Da die Seuche jederzeit von Tschechien oder Polen zu uns überspringen kann – vor allem durch Wildschweine –, bereiten sich nun auch die Landkreise zunehmend auf den Ernstfall vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Am Dienstag startet unter Leitung des Bundesagrarministeriums eine Krisenübung zur Afrikanischen Schweinepest. Da die Seuche jederzeit von Tschechien oder Polen zu uns überspringen kann – vor allem durch Wildschweine –, bereiten sich nun auch die Landkreise zunehmend auf den Ernstfall vor.


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Das Westfalen-Blatt berichtet etwa aus dem Kreis Minden-Lübbecke, der die Schweinehalter kürzlich ermahnte, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und der Veterinärbehörde Auffälligkeiten wie Fieber oder Apathie sofort zu melden. „Der Tierhalter ist verpflichtet, bei unklaren Erkrankungen seiner Schweine möglichst frühzeitig seinen Haustierarzt einzuschalten. Dieser kann Blutproben zum Ausschluss von Tierseuchen, wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest nehmen – hierfür gibt es ein Frühwarnsystem“, sagt Kreissprecherin Sabine


Ohnesorge. „Wenn nötig, sind kranke Schweine von gesunden zu separieren. Das schuldhafte Verschleppen von Tierseuchen kann eine Ordnungswidrigkeit nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes darstellen.“

Trete ein Verdachtsfall ein, entnähmen die Veterinäre den Schweinen Blutproben oder ließen frisch verendete Tiere untersuchen. „Sollte ein Ausbruch der Erkrankung festgestellt werden, werden sowohl für den betroffenen Betrieb als auch für so genannte gefährdete Zonen Sperrbezirk und Beobachtungsgebiete angeordnet.“


Für das Gehöft, auf dem die Seuche festgestellt wurde, gebe es eine Bestandssperre: Alle betroffenen Schweine müssten getötet und der Betrieb gereinigt sowie desinfiziert werden, erklärte die Kreis-Pressesprecherin. Im Sperrbezirk – mindestens drei Kilometer Radius um das Seuchengehöft – würden alle eventuellen weiteren Betriebe auf Anzeichen der Schweinepest untersucht.


Zudem bestünden für mindestens 40 Tage so genannte Verbringungsverbote: „Alle Tiere müssen in dieser Zeit dort bleiben, wo sie sind und es dürfen keine neuen Schweine in die Betriebe eingestellt werden. Auch nach Ablauf dieser 40 Tage ist ein Verbringen nur in Ausnahmefällen möglich.“


Für das Beobachtungsgebiet – ein Radius von mindestens zehn Kilometern um das Seuchengehöft herum – seien ebenfalls Verbringungsverbote für mindestens 30 Tage vorgesehen. In beiden Gebieten würden zudem auffällige Schweine per Blutprobe untersucht. Werde die Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt, würden diese Tiere intensiv bejagt, zitiert das Westfalen-Blatt die Sprecherin weiter.


Tierseuchenkasse zahlt nur an das Seuchengehöft


Die Landwirte befürchten bei einem Ausbruch schwere finanzielle Schäden. „Entschädigungen durch die Tierseuchenkasse werden in der Regel nur für das Seuchengehöft geleistet. Sie betreffen lediglich die getöteten Schweine sowie die damit im Zusammenhang stehenden Kosten“, erläutert die Kreis-Pressesprecherin. „Entschädigungen werden allerdings nur dann in vollem Umfang gezahlt, wenn der betroffene Tierhalter nicht gegen einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften verstoßen und seine Tierseuchenkassenbeiträge in vollem Umfang geleistet hat.“


Die übrigen Landwirte, deren Höfe zum Beispiel im Sperrbezirk lägen und wirtschaftliche Einbußen durch Einschränken des Verbringens – somit auch der Vermarktung der Schweine – hätten, würden nicht entschädigt, erklärt die Zeitung. Im Klartext: Die Schweine sind vom Alter her schlachtreif, dürfen aber den Hof nicht verlassen. Sie müssen weiterhin auf Kosten des Bauern gefüttert werden, während ihr Marktwert wegen unerwünschter Überschwere täglich sinkt. „Landwirte können sich allerdings gegen einen solchen Fall privat versichern“, sagt Ohnesorge.


Mindestens 45 Tage müsse ein Sperrbezirk frei von Schweinepest-Fällen sein, damit die Landwirte wieder Schweine transportieren beziehungsweise vermarkten dürften.


Nach Ausbruch wird es Jahre dauern, bis Normalität eintritt


Die Afrikanische Schweinepest ist auch deshalb so gefährlich, weil es dagegen noch keinen Impfstoff gibt. Dass zudem die extrem angewachsenen Wildschwein-Bestände die Seuche weiterverbreiten können, bringt zusätzliche Schwierigkeiten mit sich. „Ich bin davon überzeugt, dass ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Betriebe und Arbeitsplätze gefährden wird – und das nicht nur in der Landwirtschaft“, befürchtet Joachim Schmedt.


Der Dielinger ist Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Gemeindeverbandes Stemwede. „Es wird Jahre dauern, bis sich die Situation wieder stabilisiert hat. Wir werden massivste wirtschaftliche Einbrüche auf allen Ebenen der Produktion erfahren. Wahrscheinlich in einem Umfang, den sich viele zurzeit nicht vorstellen können.“


Für die Vermarktung von Schweinen bestehe maximal nur ein Zeitfenster von einer Woche. Das gelte für Ferkel und Mastschweine, um die Tiere im entsprechenden, vom Abnehmer gewünschten Gewicht zu vermarkten, sagte Schmedt: „Wo sollen die Ferkel und Schweine bleiben? Die Ställe werden überquellen. Das hat mit Tierschutz nichts mehr gemein.“


Und sei eine betroffene Region dann schweinefrei, würden vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche dies mit aller Härte zu spüren bekommen. „Landhändler und Futtermittelhersteller verkaufen kein Futter, Spediteure brauchen es nicht zu transportieren. Wird kein Futter verkauft, braucht auch kein Getreide eingekauft zu werden“, sagt Schmedt und fragt, ob es nicht an der Zeit wäre, Impfstoffe zu entwickeln.

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