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Länder fordern mehr Geld für ASP-Vorsorge

Die Bundesländer verlangen von der Bundesregierung zusätzliche Mittel für vorbeugende Maßnahmen gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) und ein belastbares Krisenmanagement. Damit reagiert der Bundesrat auf die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen des Tiergesundheits- un des Bundesjagdgesetzes.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesländer verlangen von der Bundesregierung zusätzliche Mittel für vorbeugende Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und ein belastbares Krisenmanagement. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes wies der Bundesrat auf die erhebliche finanzielle Belastung für die Länder hin, die mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verbunden seien.

 

Darüber hinaus lehnt der Bundesrat die geplanten bundeseinheitlichen Entschädigungssätze im Falle von Ernteverboten ab, da sie den regional unterschiedlichen natürlichen und strukturellen Produktionsverhältnissen in Deutschland nicht gerecht würden. Einen grundsätzlichen Verweis auf die vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) errechneten Standarddeckungsbeiträge hält der Bundesrat als Orientierungsmaßstab für geeigneter.

 

Als weitere Maßnahme zur ASP-Bekämpfung werden Erleichterungen für den Einsatz von Jagdhunden bei Bewegungsjagden vorgeschlagen, da diese deutlich zur Reduzierung der hohen Schwarzwildbestände beitragen könnten. Außerdem sprechen sich die Länder für eine Anpassung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus, damit Biogasanlagenbetreiber bei einem ASP-Ausbruch und einer daraus folgenden eingeschränkten Güllenutzung nicht endgültig ihren Anspruch auf den Güllebonus verlieren.

 

Mit den beabsichtigten Änderungen des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes will die Bundesregierung Behörden in die Lage versetzen, schneller zu reagieren, wenn die Tierseuche eingeschleppt wird und ausbricht. So soll es unter anderem leichter möglich sein, ein Gebiet absperren zu lassen und den Personen- sowie Fahrzeugverkehr örtlich zu begrenzen. Auch die Verhängung eines landwirtschaftlichen Nutzungsverbots von Flächen soll vereinfacht werden.

 

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Entschädigungsregelungen, die beispielsweise bei einem Ernteverbot greifen. Den Ländern behält er vor, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festzulegen.

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