Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

NRW will Schweine-Haltungsverordnung deutlich verschärfen

Mehr Platz, mehr Beschäftigung, mehr Dokumentation – diese und noch weitere Punkte fordert das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium in einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, über die der Bundesrat am Freitag dieser Woche beraten wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehr Platz, mehr Beschäftigung, mehr Dokumentation – diese und noch weitere Punkte fordert das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium in einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, über die der Bundesrat am Freitag dieser Woche beraten wird. Das rot-grün geführte Bundesland begründet die Initiative mit einer leistungsmäßigen Überforderung der Schweine.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wesentliche Punkte des NRW-Antrags zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind:

  • mehr Bodenfläche für Schweine, weil sich der Platzbedarf infolge der gesteigerten Leistungsanforderungen erhöht hat, z.B.

    - Ferkel von 10 bis 20 kg: 0,25 m²

    - Ferkel von 20 bis 30 kg: 0,45 m²

    - Mastschweine von 50 bis 110 kg: 0,95 m²

    - Sauen (Gruppe 6 bis 39 Tiere): 2,9 m²
  • Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial (Stroh, Heu, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder eine Mischung dieser Materialien); Holz darf verwendet werden, wenn es untersucht und bewegt werden kann und veränderbar ist
  • Mindestrohfasergehalt von 5% im Schweinefutter zur Stabilisierung des Darmmilieus (ausgenommen tragende Sauen, die bereits höhere Vorgaben haben)
  • Nestbaumaterial für Sauen ab eine Woche vor dem erwarteten Abferkeltermin
  • Mindestsäugezeit von 28 Tagen; Eine Ausnahme wird nur dann gewährt, wenn das Absetzen nach tierärztlichem, einzeltierbezogenen Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Ferkels erforderlich ist.
  • Generelles Verbot der mutterlosen Aufzucht
  • Beim Absetzen von der Sau müssen die Ferkel ein Mindestgewicht von 5 kg erreichen, um so einen ausreichenden Entwicklungsstand und „Fitness“ beim Umstallen in den Aufzuchtbereich sicherzustellen
  • Dokumentation der Ferkelzahlen (geborene, tot geborene, getötete, in Aufzucht verendete)
  • Dokumentation der Ferkelgewichte
  • Ferkelverluste höchstens 15 % (Saugferkelverluste + tot geborene Ferkel)
  • Höchstens 20 % der Ferkel unter 1 kg Geburtsgewicht
  • Einholung einer tierärztlichen Beratungsleistung bei erhöhten Totgeburten/Aufzuchtverlusten sowie bei zu vielen untergewichtigen Ferkeln
  • einmal jährliche Reinigung der Wasserleitungen und Tränkeeinrichtungen
  • Wasseranalysen im dreijährigen Turnus bei Eigenwasserversorgern
  • Sachkundenachweis des Tierhalters

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.