Mehr Platz, mehr Beschäftigung, mehr Dokumentation – diese und noch weitere Punkte fordert das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium in einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, über die der Bundesrat am Freitag dieser Woche beraten wird. Das rot-grün geführte Bundesland begründet die Initiative mit einer leistungsmäßigen Überforderung der Schweine.
Wesentliche Punkte des NRW-Antrags zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind:
- mehr Bodenfläche für Schweine, weil sich der Platzbedarf infolge der gesteigerten Leistungsanforderungen erhöht hat, z.B.
- Ferkel von 10 bis 20 kg: 0,25 m²
- Ferkel von 20 bis 30 kg: 0,45 m²
- Mastschweine von 50 bis 110 kg: 0,95 m²
- Sauen (Gruppe 6 bis 39 Tiere): 2,9 m² - Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial (Stroh, Heu, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder eine Mischung dieser Materialien); Holz darf verwendet werden, wenn es untersucht und bewegt werden kann und veränderbar ist
- Mindestrohfasergehalt von 5% im Schweinefutter zur Stabilisierung des Darmmilieus (ausgenommen tragende Sauen, die bereits höhere Vorgaben haben)
- Nestbaumaterial für Sauen ab eine Woche vor dem erwarteten Abferkeltermin
- Mindestsäugezeit von 28 Tagen; Eine Ausnahme wird nur dann gewährt, wenn das Absetzen nach tierärztlichem, einzeltierbezogenen Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Ferkels erforderlich ist.
- Generelles Verbot der mutterlosen Aufzucht
- Beim Absetzen von der Sau müssen die Ferkel ein Mindestgewicht von 5 kg erreichen, um so einen ausreichenden Entwicklungsstand und „Fitness“ beim Umstallen in den Aufzuchtbereich sicherzustellen
- Dokumentation der Ferkelzahlen (geborene, tot geborene, getötete, in Aufzucht verendete)
- Dokumentation der Ferkelgewichte
- Ferkelverluste höchstens 15 % (Saugferkelverluste + tot geborene Ferkel)
- Höchstens 20 % der Ferkel unter 1 kg Geburtsgewicht
- Einholung einer tierärztlichen Beratungsleistung bei erhöhten Totgeburten/Aufzuchtverlusten sowie bei zu vielen untergewichtigen Ferkeln
- einmal jährliche Reinigung der Wasserleitungen und Tränkeeinrichtungen
- Wasseranalysen im dreijährigen Turnus bei Eigenwasserversorgern
- Sachkundenachweis des Tierhalters