Ihre Kritik an dem von der rot-grünen Landesregierung geplanten Verbandsklagerecht in Niedersachsen hat die Opposition im Landtag bekräftigt. Anlass dafür war eine Anhörung von Fachleuten, die im Agrarausschuss stattfand. Nach Einschätzung des agrarpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Helmut Dammann-Tamke, ist der Gesetzentwurf „reiner Populismus“. Dammann-Tamke wies darauf hin, dass der Tierschutz in Deutschland bereits auf einem hohen Niveau verankert sei, und zwar als Staatsziel im Grundgesetz. „Folglich ist es Aufgabe der zuständigen Behörden, den gesetzlichen Regelungen Geltung zu verschaffen“, betonte der CDU-Politiker. Wenn die Landesregierung der Meinung sei, die Anwendung der geltenden Tierschutzgesetze werde nicht ausreichend kontrolliert, sollte sie für eine bessere Ausstattung der örtlich zuständigen Veterinärämter sorgen, statt „überflüssige Parallelstrukturen“ zu schaffen.
Dammann-Tamke berichtete, dass die anwesenden Fachleute in der Anhörung mit Blick auf das Gesetzesvorhaben massive verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert hätten. Er befürchtet, dass Niedersachsen durch die erwartete Rechtsunsicherheit eine massive Schwächung drohe. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Hermann Grupe schlussfolgerte, dass der Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht nicht nur völlig überflüssig sei, er scheine auch rechtlich „mehr als fragwürdig“ und damit auch handwerklich schlecht gemacht. Grupe forderte die Landesregierung auf, das Gesetzesvorhaben aufzugeben.