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Noch keine endgültige Einigung über Fristverlängerung

Die von Union und SPD angekündigte Fraktionsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes in puncto Fristverlängerung müsste in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, wenn das Inkrafttreten noch in diesem Jahr sichergestellt sein soll. Ende letzter Woche stritten dieFraktionen aber noch über den Text des Antrags.

Lesezeit: 4 Minuten

Die von der Union und SPD angekündigte Fraktionsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes in puncto Fristverlängerung bei der Ferkelkastration müsste in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, wenn das Inkrafttreten noch in diesem Jahr sichergestellt sein soll. Ende letzter Woche stritten beide Fraktionen aber noch über den endgültigen Text für den Entschließungsantrag. Denn es ist kein Geheimnis, dass sich die Agrarier der SPD von der Entscheidung im Koalitionsausschuss überrumpelt fühlen und Gegenleistungen von der Union verlangen.

 

Unklar ist unter anderem noch, welche Begleitmaßnahmen auf den Weg gebracht werden sollen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eigenen Angaben zufolge eine Verordnung vorlegen, mit der es den Landwirten ermöglicht wird, die Isofluran-Betäubung durchzuführen. Diese sollen dazu einen Sachkundenachweis erbringen müssen.

 

Derweil wies der Deutsche Bauernverband (DBV) die von der Bundestierärztekammer (BTK) vorgebrachte Einschätzung zurück, eine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration sei nicht verfassungskonform. top agrar berichtete darüber. Nach Auffassung von DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken erfordert das Staatsziel „Tierschutz“ eine Rechtsgüterabwägung und rechtfertigt keine einseitigen Schlussfolgerungen.

 

Krüsken reagierte auf eine Aussage des Mannheimer Rechtswissenschaftlers Prof. Jens Bülte. Der Gutachter für die Bundestierärztekammer hatte die Einschätzung der Verfassungswidrigkeit einer Fristverlängerung bei einem Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion vergangene Woche in Berlin abgegeben. Krüsken widersprach dem Hochschullehrer und warf ihm eine einseitige und unzulängliche Auslegung des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20 a Grundgesetz vor. Man müsse vielmehr zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Schutz der Tiere abwägen. Und dem trage laut DBV die angestrebte Fristverlängerung Rechnung. Bei der gehe es darum, „einen guten und praktikablen Einstieg in den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zu schaffen, bei dem die kleinen und mittleren Betriebe nicht auf der Strecke bleiben", betonte Krüsken.

 

Bei einem Branchengipfel in Hannover begrüßte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erneut die geplante Verlängerung der Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung. Die CDU-Politikerin sieht darin ein Signal, das zuversichtlich stimme. Damit könne es doch noch gelingen, einen „scharfen Strukturbruch“ in der Sauenhaltung zu vermeiden. Otte-Kinast forderte bei dem Treffen mit rund 20 Vertretern von Handel, Verarbeitung, Schlachtunternehmen, Landwirtschaft und Berufsstand die Wirtschaft dazu auf, im Falle einer Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration die Zeit bis 2020 zu nutzen, um tragfähige Lösungen für eine nachhaltige und tiergerechtere Schweinehaltung zu entwickeln.

 

Vor allem die Verarbeitungs- und Einzelhandelsunternehmen sieht die Ministerin in der Pflicht, möglichst schnell für verlässliche Vermarktungswege für Schweinefleisch zu sorgen, das unter Verzicht auf eine Kastration männlicher Ferkel erzeugt wurde. „Wegducken und auf die Politik hoffen, geht jetzt nicht mehr“, so die Ressortchefin. Wer Marktmacht habe, müsse auch Marktverantwortung an den Tag legen und die Schweinehalter beim Ausstieg aus der Ferkelkastration aktiv unterstützen. Den Bund forderte Otte-Kinast auf, die für eine nachhaltige Schweinehaltung erforderliche Rechtssicherheit, namentlich im Bereich des Tierschutzrechts, schnellstmöglich wieder herzustellen. Nur so könne erfolgreich der tiefen Verunsicherung der Landwirte begegnet werden.

 

Auch Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Ursula Heinen-Esser hatte die Branche zu einem Treffen zur Zukunft der Ferkelzucht im Land geladen. Die Weichen könnten nur im Dialog mit allen Beteiligten und in engem Austausch mit den Tierärzten, der Wissenschaft und der Forschung gestellt werden, teilte die Ministerin im Anschluss an das Gespräch mit. Alle Beteiligten seien sich einig, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Dazu habe man erste einvernehmliche Eckpunkte diskutiert und festgelegt. Themen seien unter anderem die Vermarktung von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch, die Inhalationsnarkose und auch die Lokalanästhesie gewesen. Das Gespräch solle fortgeführt werden.

 

Nordrhein-Westfalen werde sich in diesen Fragen eng mit dem Bund, den Ländern und vor allem mit Niedersachsen abstimmen. Teilnehmer der Zusammenkunft in Düsseldorf waren die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV), der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Bundesverband praktizierender Tierärzte/Landesteil Nordrhein und Landesteil Westfalen-Lippe, die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Firmen Westfleisch und Tönnies, der Erzeugerring Westfalen, die Erzeugergenossenschaft Biofleisch, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) sowie die Verbraucherzentrale NRW und das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

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