Der Deutsche Bauernverband erinnert daran, dass Schweine haltende Betriebe, für die am 1. November 2017 kein Therapieindex in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann, die Lieferberechtigung für das QS-System verlieren werden! Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder eine sogenannte Nullmeldung (keine Antibiotikabehandlung) erfolgt ist. Falls die Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, muss dies vom Betriebsleiter oder Tierarzt bis spätestens 31. Oktober 2017 erfolgen. In die QS-Antibiotikadatenbank müssen die Behandlungen für die Zeit vom 01.04. bis 30.09.2017 eingetragen werden. Wurden im genannten Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt, muss der Tierhalter selber für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine Nullmeldung abgeben.