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QS akzeptiert dänische „Procain-Ferkel“

Das ist für die deutschen Ferkelerzeuger ein Schlag ins Gesicht: Ab 1. Januar 2019 wird das QS-System auch Importferkel aus Dänemark und Holland akzeptieren, die zur Kastration vom Landwirt mit dem Lokalanästhetikum Procain oder mit CO2 betäubt wurden. Das bestätigte QS gegenüber top agrar.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Kommentar von Henning Lehnert, top agrar-Redaktion:


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Das ist für die deutschen Ferkelerzeuger ein Schlag ins Gesicht: Ab 1. Januar 2019 wird das QS-System auch Importferkel aus Dänemark und Holland akzeptieren, die zur Kastration vom Landwirt mit dem Lokalanästhetikum Procain oder mit CO2 betäubt wurden. Das bestätigte QS gegenüber top agrar.


Die Begründung: Man müsse alle Betäubungsverfahren akzeptieren, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen, also zu einer Betäubung oder Schmerzausschaltung bei den Ferkeln führen. Welche Verfahren dafür infrage kommen, bestimme allein die Gesetzgebung in den Lieferländern. QS habe hier keinerlei Handhabe. Man könne nicht das ausbügeln, was die Politik versäumt habe.


„Vierten Weg“ zulassen


Das ist eine krasse Benachteiligung der deutschen Ferkelerzeuger! Denn hierzulande sperren sich Tierschützer, Tierärzteverbände und einige Parteien vehement gegen den „Vierten Weg“, die lokale Betäubung durch den Landwirt.Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder auch bei uns politisch den Weg für die Lokalanästhesie ebnen. Denn von den drei bisher zugelassenen Alternativen zur betäubungslosen Kas​tration – Ebermast, Improvac-Behandlung und Kastration mit Vollnarkose – wird bis zum Jahreswechsel keine flächendeckend praktikabel sein.


Dem Vernehmen nach will Bayern noch vor der Sommerpause eine Bundesratsinitiative für den Vierten Weg starten. Die Bundesländer, die weiterhin auf regionale Ferkelerzeugung setzen, sollten dem zustimmen. Dann muss die Bundesregierung schleunigst die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Vierten Weges schaffen, und ein Hersteller muss die Zulassung des Procains bzw. Lidocains für die Ferkelkastration beantragen.


Wenn das zeitlich nicht zu schaffen ist, sollte Berlin über eine Fristverlängerung nach österreichischem Vorbild nachdenken. Dort dürfen die männlichen Ferkel noch so lange unter Schmerzmittelgabe weiter kas-triert werden, bis eine funktionierende und wirtschaftlich tragfähige Alternative zur Verfügung steht.


Bund und Länder haben die Wahl: Wenn sie die Ferkelerzeuger jetzt im Stich lassen, werden sich viele für den „Fünften Weg“ entscheiden, den Ausstieg aus der Ferkelproduktion.

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