Niedersachsen startet Bundesratsinitiative zum Ausstieg aus der Kastenstandhaltung
Eine Bundesratsinitiative zur Sauenhaltung hat die niedersächsische Landesregierung auf den Weg gebracht. In einem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, als Konsequenz aus dem Magdeburger Urteil zur Kastenstandhaltung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu ändern.
Eine Bundesratsinitiative zur Sauenhaltung hat die niedersächsische Landesregierung auf den Weg gebracht. In einem Entschließungsantrag, den das Kabinett in Hannover am Dienstag beschlossen hat, wird die Bundesregierung aufgefordert, als Konsequenz aus dem Magdeburger Urteil zur Kastenstandhaltung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu ändern.
Nach einer entsprechenden Übergangsphase sollen Sauen dem niedersächsischen Antrag zufolge bis eine Woche vor dem Abferkeln nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen. Als eine weitere Ausnahme sollen die Tiere maximal fünf Tage während der Rausche und Besamung der Sauen im Deckzentrum im Kastenstand gehalten werden dürfen.
Für Neu- und Umbauten soll der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung laut Antrag sofort gelten. Bestehenden Ställen will man eine Übergangsfrist von längstens zehn Jahren einräumen. Die Übergangsfrist soll sich um zwei Jahre verlängern, wenn der Betriebsinhaber spätestens ein halbes Jahr vor deren Ablauf einen Bauantrag für erforderliche Umbaumaßnahmen vorlegt. Im Einzelfall soll die Nutzung der bisherigen Haltungseinrichtung für eine weitere Frist von bis zu drei Jahren genehmigt werden können. Der Bund wird aufgefordert, für die notwendigen Maßnahmen Fördermittel bereitzustellen.
Mit den Übergangsfristen solle ein starker Strukturwandel einhergehend mit einer Abwanderung der Sauenhaltung aus Deutschland vermieden werden, so der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Kurzfristig sei es darüber hinaus erforderlich, die Ausgestaltung der jetzigen Abferkel- und Säugebereiche den tierschutzgerechten Bedürfnissen der Sauen anzupassen. Auch hierzu solle die Bundesregierung rechtliche Klarstellungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vornehmen.
Landvolk fordert längere Anpassungszeiten
Niedersachsens Initiative zur Änderung der Sauenhaltung stellt die Betroffenen vor eine ganze Reihe großer Probleme. Die Sauenhalter haben unter anderem aus Gründen des Natur- und Immissionsschutzes kaum eine Chance, einen Stallumbau oder gar -neubau genehmigt zu bekommen, kommentiert das Landvolk Niedersachsen. Damit werde ihnen auch die Chance zu Anpassungsreaktionen genommen.
Viele Sauenhalter hätten bereits ihre persönliche Entscheidung getroffen und die Sauenhaltung aufgegeben. Dies belegen eindeutig die Daten der Viehzählung, danach gaben zuletzt von Mai 2016 bis Mai 2017 in Niedersachsen 100 Sauenhalter oder fünf Prozent der Betriebe auf. Meyer selbst spricht von einem „beträchtlichen Aufwand“, den die Landwirte leisten müssen, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Dafür sei die Übergangsfrist von zehn Jahren selbst bei großzügiger Förderung ganz eindeutig viel zu kurz.
Allenfalls mit einem deutlich längeren Anpassungszeitraum im europäischen Gleichschritt sieht das Landvolk noch Chancen für die Sauenhaltung im Agrarland Niedersachsen. Ansonsten kämen die Ferkel aus anderen Ländern, wo dem Tierwohl weitaus weniger Beachtung geschenkt werde. Gleichwohl sieht auch das Landvolk Niedersachsen die Notwendigkeit, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung rechtssicher zu gestalten.
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Eine Bundesratsinitiative zur Sauenhaltung hat die niedersächsische Landesregierung auf den Weg gebracht. In einem Entschließungsantrag, den das Kabinett in Hannover am Dienstag beschlossen hat, wird die Bundesregierung aufgefordert, als Konsequenz aus dem Magdeburger Urteil zur Kastenstandhaltung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu ändern.
Nach einer entsprechenden Übergangsphase sollen Sauen dem niedersächsischen Antrag zufolge bis eine Woche vor dem Abferkeln nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen. Als eine weitere Ausnahme sollen die Tiere maximal fünf Tage während der Rausche und Besamung der Sauen im Deckzentrum im Kastenstand gehalten werden dürfen.
Für Neu- und Umbauten soll der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung laut Antrag sofort gelten. Bestehenden Ställen will man eine Übergangsfrist von längstens zehn Jahren einräumen. Die Übergangsfrist soll sich um zwei Jahre verlängern, wenn der Betriebsinhaber spätestens ein halbes Jahr vor deren Ablauf einen Bauantrag für erforderliche Umbaumaßnahmen vorlegt. Im Einzelfall soll die Nutzung der bisherigen Haltungseinrichtung für eine weitere Frist von bis zu drei Jahren genehmigt werden können. Der Bund wird aufgefordert, für die notwendigen Maßnahmen Fördermittel bereitzustellen.
Mit den Übergangsfristen solle ein starker Strukturwandel einhergehend mit einer Abwanderung der Sauenhaltung aus Deutschland vermieden werden, so der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Kurzfristig sei es darüber hinaus erforderlich, die Ausgestaltung der jetzigen Abferkel- und Säugebereiche den tierschutzgerechten Bedürfnissen der Sauen anzupassen. Auch hierzu solle die Bundesregierung rechtliche Klarstellungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vornehmen.
Landvolk fordert längere Anpassungszeiten
Niedersachsens Initiative zur Änderung der Sauenhaltung stellt die Betroffenen vor eine ganze Reihe großer Probleme. Die Sauenhalter haben unter anderem aus Gründen des Natur- und Immissionsschutzes kaum eine Chance, einen Stallumbau oder gar -neubau genehmigt zu bekommen, kommentiert das Landvolk Niedersachsen. Damit werde ihnen auch die Chance zu Anpassungsreaktionen genommen.
Viele Sauenhalter hätten bereits ihre persönliche Entscheidung getroffen und die Sauenhaltung aufgegeben. Dies belegen eindeutig die Daten der Viehzählung, danach gaben zuletzt von Mai 2016 bis Mai 2017 in Niedersachsen 100 Sauenhalter oder fünf Prozent der Betriebe auf. Meyer selbst spricht von einem „beträchtlichen Aufwand“, den die Landwirte leisten müssen, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Dafür sei die Übergangsfrist von zehn Jahren selbst bei großzügiger Förderung ganz eindeutig viel zu kurz.
Allenfalls mit einem deutlich längeren Anpassungszeitraum im europäischen Gleichschritt sieht das Landvolk noch Chancen für die Sauenhaltung im Agrarland Niedersachsen. Ansonsten kämen die Ferkel aus anderen Ländern, wo dem Tierwohl weitaus weniger Beachtung geschenkt werde. Gleichwohl sieht auch das Landvolk Niedersachsen die Notwendigkeit, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung rechtssicher zu gestalten.