Der Tierschutzbeirat der Hessischen Landesregierung hat sich bei seiner letzten Sitzung mit der Haltung von Sauen befasst. Dabei forderte er die Landesregierung auf, sich für eine zeitnahe Novellierung der TierSchNutztV einzusetzen, damit eine tierschutzgerechte Haltung von Schweinen nach ethologischen Kenntnissen und im Sinne der Einhaltung der §§1, 2 TierSchG gewährleistet ist.
Der Staatszielbestimmung, die sich aus Art. 20a GG ergibt, sei Rechnung zu tragen. Die Bedürfnisse der intelligenten Tiere seien gemäß den Funktionskreisen umzusetzen (artgemäßes Bewegungs-, Ausscheidungs-, Ruhe-, Nahrungsaufnahme-, Erkundungs-, Komfort- und Sozialverhalten mit einem ausreichenden und strukturierten Platzangebot). Tierbetreuer hätten die erforderliche Sachkunde nachzuweisen und Eigenkontrollen in Form von Erhebungen und Bewertungen (z.B. Schadgase, Wasserdurchflußmenge, Tierschutzindikatoren) sicherzustellen.
Die Landesregierung soll sich auch dafür einsetzen, den Bestandsschutz von Altanlagen durch entsprechende Vorschriften zu begrenzen und die Extremzucht auf Hochleistungsparameter einzuschränken.
Weiterhin wird die Landesregierung gebeten, die Einführung von Landesförderprogrammen für Landwirte zu prüfen, die bei der Haltung von Sauen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.