In die Debatte um die Zukunft des Kastenstandes im Deckzentrum kommt Bewegung. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) legt dem Vorschlag von Niedersachsen einen eigenen hinterher. Er sieht eine längere Übergangsfrist und zulässige Fixationsdauer vor.
In die Debatte um die Zukunft des Kastenstandes im Deckzentrum kommt Bewegung. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) legt dem Vorschlag von Niedersachsen einen eigenen hinterher. Er sieht eine längere Übergangsfrist und zulässige Fixationsdauer vor.
Nachdem der grüne Agrarminister von Niedersachsen Christian Meyer am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Kastenstandhaltung im Deckzentrum vorgestellt hatte, legt CSU-Bundesagrarminister Christian Schmidt am Mittwoch nach. „Ich habe einen Vorschlag zur Neugestaltung der Kastenstandhaltung vorgelegt, der den Tierschutz für Schweine verbessert und den Schweinehaltern eine kalkulierbare Übergangszeit für eine schrittweise Anpassung bietet“, sagte er. Danach sollen Sauenhalter auf Gruppenhaltung umsteigen und die Dauer der Fixierung von Sauen im Deckzentrum deutlich reduzieren.
Längere Übergangsfristen und maximal 8 Tage Fixationsdauer
Inhaltlich unterscheidet sich Schmidts Vorschlag zu dem von Meyer bei der Länge der Übergangsfristen für die Betriebe und der zulässigen maximalen Fixationsdauer von Sauen in Kastenständen im Deckszentrum. „Betriebe, die nach 10 Jahren ein verbindliches Umstellungskonzept vorgelegt und, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben, erhalten eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die zuständige Behörde eine Verlängerung von bis zu 2 Jahren genehmigen. Diese Frist korrespondiert mit entsprechenden Fristen in Dänemark. Danach beträgt die maximal zulässige Fixationsdauer 8 Tage, statt der bislang üblichen bis zu 35 Tage“, formuliert es das BMEL. Meyer hatte für bestehende Ställe eine Übergangsfrist von 10 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung von bis zu 5 Jahren vorgeschlagen. In Kastenständen sollen die Tiere laut der niedersächsischen Bundesratsinitiative maximal 5 Tage während der Rausche und Besamung der Sauen im Deckzentrum gehalten werden dürfen.
Bundesrat soll noch vor der Bundestagswahl abstimmen
Um trotz des Wahljahres schnell Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen, wollen Bund und Länder über den Bundesrat einen abgestimmten Verordnungsentwurf auf den Weg bringen. Dafür hatte Meyer am Dienstag einen niedersächsischen Entschließungsantrag im Kabinett in Hannover durchgebracht, über den der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung unmittelbar vor der Bundestagswahl am 22. September abstimmen soll. Gibt der Bundesrat grünes Licht, wird die neu gewählte Bundesregierung aufgefordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechend zu ändern. Schmidts Gegenvorschläge zeigen, dass über die Details für den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung noch weitere Verhandlungen zu erwarten sind.
Verabschiedung frühestens im Frühjahr 2018
Bis es zu einer Verabschiedung der neuen Vorgaben zum Kastenstand kommt, könnte es Frühling bis Sommer 2018 werden. Ab dann würden dann auch erst die Übergangsfristen gelten. Außer den nun abschätzbaren Übergangsfristen und möglichen Fixierungszeiträumen sind fast alle weiteren Details für die Umstellung noch offen.
ISN mit Lob und Kritik
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte gegenüber top agrar, dass nun erste Vorschläge auf dem Tisch lägen. Das sei ein erster Schritt, um der massiven Verunsicherung der Sauenhalter seit dem Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts entgegen zu wirken. „Endlich kommt Bewegung in das Thema Haltung der Sauen im Deckzentrum“, sagte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack gegenüber top agrar. Zufrieden ist die ISN mit den Vorschlägen aber noch nicht. Die inhaltlichen Diskussionen um die Ausgestaltung seien noch nicht abgeschlossen, so Staak weiter. Dafür fehle es an zu vielen Details. Kritik übte die ISN hingegen an Meyers Vorpreschen auch bei der Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich. Dort sei die Diskussion noch lange nicht so weit wie bei der Haltung im Deckzentrum, so Staack.
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In die Debatte um die Zukunft des Kastenstandes im Deckzentrum kommt Bewegung. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) legt dem Vorschlag von Niedersachsen einen eigenen hinterher. Er sieht eine längere Übergangsfrist und zulässige Fixationsdauer vor.
Nachdem der grüne Agrarminister von Niedersachsen Christian Meyer am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Kastenstandhaltung im Deckzentrum vorgestellt hatte, legt CSU-Bundesagrarminister Christian Schmidt am Mittwoch nach. „Ich habe einen Vorschlag zur Neugestaltung der Kastenstandhaltung vorgelegt, der den Tierschutz für Schweine verbessert und den Schweinehaltern eine kalkulierbare Übergangszeit für eine schrittweise Anpassung bietet“, sagte er. Danach sollen Sauenhalter auf Gruppenhaltung umsteigen und die Dauer der Fixierung von Sauen im Deckzentrum deutlich reduzieren.
Längere Übergangsfristen und maximal 8 Tage Fixationsdauer
Inhaltlich unterscheidet sich Schmidts Vorschlag zu dem von Meyer bei der Länge der Übergangsfristen für die Betriebe und der zulässigen maximalen Fixationsdauer von Sauen in Kastenständen im Deckszentrum. „Betriebe, die nach 10 Jahren ein verbindliches Umstellungskonzept vorgelegt und, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben, erhalten eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die zuständige Behörde eine Verlängerung von bis zu 2 Jahren genehmigen. Diese Frist korrespondiert mit entsprechenden Fristen in Dänemark. Danach beträgt die maximal zulässige Fixationsdauer 8 Tage, statt der bislang üblichen bis zu 35 Tage“, formuliert es das BMEL. Meyer hatte für bestehende Ställe eine Übergangsfrist von 10 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung von bis zu 5 Jahren vorgeschlagen. In Kastenständen sollen die Tiere laut der niedersächsischen Bundesratsinitiative maximal 5 Tage während der Rausche und Besamung der Sauen im Deckzentrum gehalten werden dürfen.
Bundesrat soll noch vor der Bundestagswahl abstimmen
Um trotz des Wahljahres schnell Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen, wollen Bund und Länder über den Bundesrat einen abgestimmten Verordnungsentwurf auf den Weg bringen. Dafür hatte Meyer am Dienstag einen niedersächsischen Entschließungsantrag im Kabinett in Hannover durchgebracht, über den der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung unmittelbar vor der Bundestagswahl am 22. September abstimmen soll. Gibt der Bundesrat grünes Licht, wird die neu gewählte Bundesregierung aufgefordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechend zu ändern. Schmidts Gegenvorschläge zeigen, dass über die Details für den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung noch weitere Verhandlungen zu erwarten sind.
Verabschiedung frühestens im Frühjahr 2018
Bis es zu einer Verabschiedung der neuen Vorgaben zum Kastenstand kommt, könnte es Frühling bis Sommer 2018 werden. Ab dann würden dann auch erst die Übergangsfristen gelten. Außer den nun abschätzbaren Übergangsfristen und möglichen Fixierungszeiträumen sind fast alle weiteren Details für die Umstellung noch offen.
ISN mit Lob und Kritik
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte gegenüber top agrar, dass nun erste Vorschläge auf dem Tisch lägen. Das sei ein erster Schritt, um der massiven Verunsicherung der Sauenhalter seit dem Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts entgegen zu wirken. „Endlich kommt Bewegung in das Thema Haltung der Sauen im Deckzentrum“, sagte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack gegenüber top agrar. Zufrieden ist die ISN mit den Vorschlägen aber noch nicht. Die inhaltlichen Diskussionen um die Ausgestaltung seien noch nicht abgeschlossen, so Staak weiter. Dafür fehle es an zu vielen Details. Kritik übte die ISN hingegen an Meyers Vorpreschen auch bei der Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich. Dort sei die Diskussion noch lange nicht so weit wie bei der Haltung im Deckzentrum, so Staack.