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„Selbstjustiz ist der falsche Weg“

Nachts in Ställe einbrechen, um Tierschutzverstöße aufzudecken? Das geht gar nicht! Für Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der ISN, gehören Tierrechtler verurteilt und bestraft.

Lesezeit: 6 Minuten

Nachts in Ställe einbrechen, um Tierschutzverstöße aufzudecken? Das geht gar nicht! Für Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der ISN, gehören Tierrechtler verurteilt und bestraft. Marcus Arden und Christian Brüggemann sprachen mit ihm für die top agrar-Ausgabe 4/2018, Spezialprogramm Schweinehaltung:


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Auf Ihrer Homepage bieten Sie Landwirten seit Kurzem verstärkt Unterstützung bei Stalleinbrüchen an. Warum gehen Sie das Thema jetzt so offen an?


Staack: Wir halten das Thema deshalb präsent, weil ein Stalleinbruch immer eine enorme psychische Belastung für alle Betroffenen ist. Wichtig ist, dass man als Familie trotzdem in Ruhe überlegt und die richtigen Schritte einleitet. An dieser Stelle setzt unsere Hilfe an. Die Schweinehalter sollen wissen, dass sie bei uns schnell und unkompliziert Unterstützung bekommen.


Wie viele Fälle von Hausfriedensbruch bei Landwirten kennen Sie?


Staack: Allein in den vergangenen zwölf Monaten haben sich 15 bis 20 Landwirte bei uns gemeldet. In den letzten Jahren waren es insgesamt mehrere Dutzend. Einige prominente Fälle haben die überregionalen Medien aufgegriffen. Oft liegt aber kein Einbruch vor – bei dem die Täter auch eine Sachbeschädigung begehen –, sondern „nur“ ein Hausfriedensbruch. An der Strafbarkeit (§ 123 StGB) und der Belastung für die betroffenen Familien ändert das freilich wenig.


Manchmal stellt sich ein Verdachtsfall auch als Fehlalarm heraus. Trotzdem lautet meine Empfehlung: Lieber einmal zu viel Hilfe holen als einmal zu wenig. Und dass sich die betroffenen Landwirtsfamilien bei uns melden, hilft nicht nur ihnen selbst, es gibt auch uns die Möglichkeit, andere Betriebe in der Region zu warnen und aufzufordern, ganz besonders aufmerksam zu sein.


Tierrechtler sind untereinander gut vernetzt. Kennen Sie die Zusammenhänge?


Staack: Ja. Um uns einen Überblick zu verschaffen, haben wir in den vergangenen Monaten das Netzwerk der Tierrechtler sehr genau analysiert. Wir konnten z.B. die vielfältigen Verflechtungen der sogenannten Tierrechtsorganisationen untereinander aufdröseln (siehe Übersicht). Die bislang gesammelten Informationen haben wir auf www.schweine.net zusammengestellt. Wir waren erstaunt, welche Dienstleistungen die Tierschützer anbieten, um Geld mit dem Thema zu verdienen.



Das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt hat Ende Februar drei Angeklagte freigesprochen, die nachts in Schweineställe eingedrungen sind. Können Sie den Richterspruch nachvollziehen?


Staack: Nein, überhaupt nicht. Wer es mit dem Tierschutz ernst meint, hat genügend Möglichkeiten, sich zu beschweren. Entweder anonym bei der Polizei oder bei den zuständigen Behörden. Selbstjustiz brauchen wir in Deutschland nicht!


Das Urteil hat auch eine verheerende Signalwirkung: Anscheinend spielen die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Landwirte, ihrer Familien und ihrer Mitarbeiter heute gar keine Rolle mehr. Die Richter machen einen großen Fehler, wenn sie sich nur die Einzeltaten anschauen. Der Rechtsstaat muss auch berücksichtigen, dass im Hintergrund Netzwerke aktiv sind, die das ganze Thema Tierschutz versilbern.


Unsere Recherchen haben gezeigt, dass das Bildmaterial erst viel später weitergegeben wird, manchmal erst Monate oder Jahre. Das könnte damit zusammenhängen, dass es sich dann gebündelt mit einer vermeintlichen Skandalkampagne am profitabelsten vermarkten lässt. Für mich ist das Verhalten der Tierrechtler verwerflich, sie gehören verurteilt und bestraft.


Die Behörden haben die Verstöße nach der Veröffentlichung der Videos bestätigt. Müssen wir den selbst ernannten Ordnungshütern also noch dankbar sein?


Staack: Natürlich nicht! Wie schon gesagt: Es gibt genügend Möglichkeiten, sich offiziell zu beschweren. Und wenn Vergehen vorliegen, muss sich der verantwortliche Landwirt ohne Wenn und Aber dafür verantworten.

Die Tierschützer sollten aber wissen, dass sie die Betriebe mit ihrem Verhalten massiv schädigen können. Denn das Risiko, dass sie bei ihren nächt-lichen Besuchen Krankheiten in die Ställe hineintragen oder Panik bei den Tieren auslösen, ist enorm. Es reicht nicht, einfach nur einen Schutzanzug anzuziehen. Für mich treten diese Leute den Tierschutz mit Füßen.


Haben die Tierrechtler durch den Richterspruch jetzt einen „Freifahrtschein“?


Staack: Nein, auch wenn die Tierrechtler das so interpretieren. Das Urteil hat zwar Signalwirkung, aber nach wie vor ist es ein Einzelfallurteil. Wir raten deshalb jedem Landwirt, sofort die Polizei einzuschalten, wenn er ein Eindringen bemerkt. Zudem sollte immer Anzeige erstattet werden.


Wird die ISN rechtliche Schritte prüfen? Und wie gehen Sie gegen die Praktiken der Tierrechtsvereine weiter vor?


Staack: Wir gehen mit all unseren Möglichkeiten gegen diese Machenschaften vor. Dabei unterstützen uns Fachjuristen. Wo und was wir im Einzelfall genau tun, bleibt unser Geheimnis. Denn wir wollen unsere Erfolge nicht gefährden. Wir wissen, dass auch Tierrechtler top agrar lesen.


Wie können sich die Landwirte besser vor den ungebetenen Gästen schützen?


Staack: Kein Betrieb kann sich vor einem Einbruch 100%ig schützen, Höfe sind kein Fort Knox und sollen es auch nicht werden! Viel wichtiger ist, das man schnell erkennt, wenn etwas passiert ist oder noch besser, etwas passieren wird. Denn in der Regel werden die Betriebe schon im Vorfeld ausspioniert. Entscheidend ist, wachsam zu sein. Alle Personen im Umfeld des Hofes, auch Altenteiler und Nachbarn, sollten sensibilisiert werden und ihre Augen und Ohren offen halten.


Gebot der Stunde ist es, die Ställe abzuschließen und Alarmmelder an den richtigen Stellen einzubauen. Ganz besonders sollten die sensiblen Bereiche auf den Betrieben – z.B. das Kadaverlager – gesichert werden.


Wenn es trotzdem zum Einbruch gekommen ist: Was raten Sie den Familien?


Staack: Wenn sich ein Betrieb bei uns meldet, dann unterstützen wir ihn, bis die Sache ausgestanden ist. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Entscheidend ist aber, dass der Landwirt auch selbst aktiv wird. Betroffene Familien sollten frühzeitig das Gespräch mit Freunden, Nachbarn und anderen Personen vor Ort suchen. So kann man das Umfeld darüber informieren, was passiert ist. Denn der lokale Rückhalt ist ganz wichtig, das haben wir in allen bislang betreuten Fällen erlebt.


Wenn die Belastung aber zu groß wird, sollte man nicht zögern und professionelle Hilfe von psychologischen Fachkräften in Anspruch nehmen. Eine solche Traumatherapie ist ganz besonders auch dann wichtig, wenn Familien mit Kindern betroffen sind. Das ist traurig, aber wahr.

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