Die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gefährdet nach Einschätzung von Fachleuten die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe (Eine Einschätzung von Peter Spandau, LWK NRW, finden Sie
). Auch die Agrarminister der Bundesländer haben sich während der Agrarministerkonferenz (AMK) letzte Woche in Hannover noch einmal mit dem strittigen Thema auseinandergesetzt. Die Beratungen zeigten, dass sich die Bundesländer noch immer uneins über die möglichen Folgen der Novellierung sind.
Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Hamburg fordern, dass der Gesetzgeber viel stärker zwischen dem Einsparpotenzial einzelner tierhaltungsbezogener Minderungsmaßnahmen auf der einen Seite und den ökonomischen bzw. einzelbetrieblichen Folgen auf der anderen Seite abwägen muss. Im Klartext bedeutet das: Der Gesetzgeber soll bitte genau prüfen, ob der Einbau eines teuren Abluftfilters als generelle Vorgabe für bestimmte Betriebstypen wirklich Sinn macht.
Die sechs Bundesländer fordern vor der endgültigen Verabschiedung der Novelle „eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung hinsichtlich der Konsequenzen der vorgesehenen Neuerungen der TA Luft“. Nach Ansicht der Länder müssen „unerwünschte Auswirkungen auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung“ vermieden und „die sehr unterschiedlich geprägten Agrarstrukturen“ berücksichtigt werden.