Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) muss erhalten bleiben. Das hat der Präsident des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, im Rahmen des bpt-Neujahrsempfangs in Berlin gefordert. Hintergrund ist eine derzeit laufende Überprüfung der EU-Kommission, wie die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Dabei werde auch die GOT als Sonderregelung überprüft, so Götz. Die Gebührenordnung biete Schutz vor Preisdumping und Leistungsverfall und schütze die Kunden vor preislicher Übervorteilung, erklärte der bpt-Präsident.
Auch Vorschlägen von europäischer Ebene, Verschreibung und Verkauf von Tierarzneimitteln zu trennen und damit das so genannte Dispensierrecht der Tierärzte aufzuheben, erteilte Götz eine Absage. „Das Dispensierrecht steht nicht zur Disposition”, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gerd Müller. (AgE)
Mehr Infos zum Dispensierrecht erhalten Sie in unserem Kurz-Interview mit Dr. Inge Böhne, bpt.