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Tierschutzbund erwartet Lösungen bei Ferkelkastration und Kastenstand

Der Tierschutzbund mahnt, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 unverändert festzuhalten. Der „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, dürfe keine Alternative sein. Zudem sei mit dem gesetzlichen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung eine grundlegende Änderung der Sauenhaltung erforderlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Agrarministerkonferenz in Münster fordert der Deutsche Tierschutzbund, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 unverändert festzuhalten. Der sogenannte „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, dürfe keine Alternative sein. Gleichzeitig fordert der Verband mit dem gesetzlichen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung eine grundlegende Änderung der Sauenhaltung. Hier könnte die AMK ein deutliches Zeichen Richtung Bundesregierung senden.

 

„Obwohl die schweinehaltende und -vermarktende Branche lange genug Zeit hatte, sich auf das Verbot ab 2019 einzustellen, versucht sie nun, den „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration durchzudrücken“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Seiner Überzeugung nach erfüllt die Methodik nicht den Anspruch nach Schmerzausschaltung bei der Kastration. Sie belaste die Tiere zusätzlich und könne daher keine Alternative sein.

 

Befürworter des „vierten Weges“ argumentieren laut Schröder, dass die Methode in anderen Ländern erfolgreich angewendet wird. „Die Tierschutzorganisationen Djurens Rätt (Schweden) und Norwegian Animal Protection Alliance (Norwegen) teilen jedoch unsere kritische Einschätzung der Lokalanästhesie zur Ferkelkastration. Sie beurteilen sie ebenfalls als nicht tiergerechte Lösung“, zitiert Schröder die Kollegen im Ausland.

 

Kastenstandhaltung nicht rechtskonform

 

Auch bei der Umsetzung des „Magdeburger Urteils“ sieht Schröder die Politik in der Pflicht, dies nun umzusetzen. Zuletzt habe das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 klargestellt, dass die gängige Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt.

„Ein weiteres Abwarten und lange Übergangsfristen ohne sofort greifende, flankierende Maßnahmen würden die Sauen dazu verdammen, über Jahre weiter in den rechtswidrigen und zu engen Kastenständen zu leiden“, so der Präsident.


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Im Namen des Deutschen Tierschutzbundes fordert er neben dem Kastenstand-Verbot im Deckzentrum zudem ein Fixierungsverbot für den Abferkelbereich. Für eine tiergerechte Gestaltung der Sauenhaltung seien zudem weitere gesetzliche Verbesserungen notwendig: etwa mehr Platz, strukturierte Buchten und Nestbaumaterial für die Sauen.


Auf keinen Fall dürften die bestehenden tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen durch eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung legalisiert werden, stellte der Tierschützer klar.

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