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Verbandsklagerecht nun auch in Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Landtag hat ein Gesetz für ein Mitwirkungsrecht und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine verabschiedet. Nach den Worten von Landwirtschaftsminister Alexander Bonde beginnt nun für Tierschutzvereine ein wichtiges neues Kapitel für den Tierschutz im Südwesten.

Lesezeit: 1 Minuten

Der baden-württembergische Landtag hat ein Gesetz für ein Mitwirkungsrecht und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine verabschiedet. Nach den Worten von Landwirtschaftsminister Alexander Bonde beginnt nun für Tierschutzvereine ein wichtiges neues Kapitel für den Tierschutz im Südwesten. „Das Gesetz macht Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent und ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, sich als Anwälte der Tiere einzubringen“, sagte der Grünen-Politiker vergangene Woche anlässlich der Verabschiedung.


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Zugleich ermögliche das Gesetz die Chance, dass Tierschutzverbände erstmals die umfassenden Aktivitäten des amtlichen Tierschutzes verfolgen und nachvollziehen könnten. Wenn anerkannte Tierschutzverbände mit dem Ergebnis von Verwaltungsverfahren letztlich nicht zufrieden seien, stehe ihnen künftig ein Klagerecht zu. Die Vereine könnten dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. „Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Naturschutz sowie mit dem Tierschutz-Verbandsklagerecht in anderen Bundesländern zeigen, dass Verbände verantwortungsvoll mit Mitbestimmungs- und Klagerechten umgehen“, erklärte Bonde.

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