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Viele Kreise setzen Magdeburger Urteil zu Kastenständen nicht um

Viele Landkreise setzen auch eineinhalb Jahre nach dem Madgeburger Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die neuen Vorgaben zur Kastenstandhaltung nicht um, berichtet die Tageszeitung taz aus Berlin und nennt u.a.den Landkreis Emsland.

Lesezeit: 3 Minuten

Viele Landkreise setzen auch eineinhalb Jahre nach dem Madgeburger Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die neuen Vorgaben zur Kastenstandhaltung nicht um, berichtet die Tageszeitung taz aus Berlin und nennt u.a.den Landkreis Emsland.


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Statt nach den Gerichtsentscheidungen durchzugreifen, habe die Behörde „die Kontrollen der Sauenhalter 2017 zurückgefahren“, teilte der Kreis der taz auf Anfrage mit. „Infolge einer unklaren Rechtslage war eine gezielte Kontrolle der Kastenstände nicht im Focus der Überprüfungen“, so das Amt weiter. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht ja gerade die Rechtslage klargestellt, merkt die Zeitung an.


Das Veterinäramt begründet dies laut taz mit einer existenzbedrohenden Lage, in die die Betriebe bei einer sofortigen Umsetzung kämen. Und aus einem Alleingang des Landkreises Emsland würden massive Wettbewerbsverzerrungen resultieren, heißt es. Deshalb werde der Kreis wie „alle anderen Kommunen in Niedersachsen mit der Umsetzung des ‚Magdeburger Urteils‘ beginnen, sobald durch das Land oder den Bund Rechtssicherheit geschaffen wurde“.


Es sei davon auszugehen, so der Landkreis gegenüber der taz weiter, „dass 70 bis 80 Prozent der emsländischen ferkelerzeugenden Betriebe die Anforderungen des ‚Magdeburger Urteils‘, zumindest in Teilbereichen, nicht erfüllen“. Auch die Kreise Steinfurt, Borken und Cloppenburg hätten erklärt, dass sie vorerst keine Umbauten nach den Vorgaben des Urteils durchsetzen würden. Alle wollen warten, bis der Bund die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert hat.


Die Agrarminister von Bund und Ländern wollen auf ihrer Konferenz von Mittwoch bis Freitag in Münster über einen Entwurf der Reform diskutieren. Geplant ist, in künftigen Deckzentren die Sauen nur noch acht Tage zu fixieren. Die Kastenstände müssten je nach Größe der Sau 60 bis 90 Zentimeter breit sein. In neuen Abferkelställen dürfen die Tiere maximal fünf Tage im Kastenstand gehalten werden. Die alten Kastenstände aber sollen noch lange weiter benutzt werden dürfen, im Gespräch sind 12 bis 17 Jahre. Der Bauernverband fordert diese lange Frist mit dem Argument, dass wegen der Umbaukosten sonst zu viele Sauenhalter aufgeben müssten.


Hintergrund


Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erlaubt Kastenstände zwar für einen begrenzten Zeitraum. Aber sie und ihre Vorgängerverordnung von 1988 vorschreiben vor, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“, erinnert die Zeitung.


Doch diese Vorschrift werde mit Billigung der Behörden seit Jahrzehnten missachtet. Die Ausführungshinweise des Landes Niedersachsen etwa verlangen nach Informationen der taz eine Breite des Kastenstands von 70 Zentimetern. Nach Berechnungen des bundeseigenen Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit aber brauche die Durchschnittssau, die 250 Kilogramm wiegt, 82 Zentimeter, um sich ungehindert hinzulegen und aufzustehen. Ist der Kastenstand schmaler, könne die Sau die Beine nur ausstrecken, indem sie sie in den Käfig neben sich steckt.

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