Viele Schlachtbetriebe haben inzwischen auf AutoFOM-Klassifizierung umgestellt. Doch was passiert, wenn die vollautomatischen Geräte plötzlich ausfallen? Auf der Frühjahrstagung des Landesmarktverbandes NRW wurde genau das jetzt zum Thema gemacht. Man einigte sich im Fall der Fälle auf eine einheitliche Vorgehensweise.
Viele Schlachtbetriebe haben inzwischen auf AutoFOM-Klassifizierung umgestellt. Doch was passiert, wenn die vollautomatischen Geräte defekt sind oder komplett ausfallen? Auf der Frühjahrstagung des Landesmarktverbandes NRW wurde genau das jetzt zum Thema gemacht, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (www.wochenblatt.com) in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Vertreter von Landwirtschaft, Schlachtindustrie und NRW-Landesamtes (LANUV) als zuständige Überwachungsbehörde einigten sich auf folgende Vorgehensweise:
Ist das AutoFOM-Gerät defekt, muss trotzdem weitergeschlachtet werden. Denn bis eine Reparatur möglich ist, können mitunter viele Stunden vergehen. Der Grund: Die Schlachtunternehmen dürfen in den geeichten Bereich nicht eingreifen. Lange Wartezeiten sind aber allein aus Tierschutzgründen nicht akzeptabel.
Wann und ob das AutoFOM-Gerät defekt ist, bestimmt im ersten Schritt das Unternehmen der Neutralen Klassifizierung.
Während der Ausfallzeit muss per FOM-Pistole klassifiziert werden, denn der Einsender hat Anspruch auf eine korrekte Klassifizierung. Da die Schweine aber für die Bewertung nach AutoFOM selektiert wurden, wäre eine Abrechnung nachFOM wahrscheinlich für den Mäster von Nachteil. Das Schlachtunternehmen kann aber – mit Zustimmung des Lieferanten – ersatzweise nach dem Durchschnitt früherer AutoFOM-Ergebnisse abrechnen. Das wird von den meisten NRW-Schlachtbetrieben so praktiziert.
Und was wird dann für die amtliche Notierung gemeldet? FOM-Muskelfleischanteile (MFA) liegen in der Regel 2 Prozentpunkte unter den vom AutoFOM ermittelten Werten. Dieses Problem belastet ohnehin die amtliche Handelsklassenstatistik. Der Landesmarktverband NRW einigte sich deshalb darauf, dass die Schlachtunternehmen die nach Durchschnittswerten abgerechneten Schweine als Pauschalverkäufe ohne MFA-Werte an die Überwachungsbehörden melden, damit zumindest die Schlachtzahlen stimmen.
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Viele Schlachtbetriebe haben inzwischen auf AutoFOM-Klassifizierung umgestellt. Doch was passiert, wenn die vollautomatischen Geräte defekt sind oder komplett ausfallen? Auf der Frühjahrstagung des Landesmarktverbandes NRW wurde genau das jetzt zum Thema gemacht, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (www.wochenblatt.com) in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Vertreter von Landwirtschaft, Schlachtindustrie und NRW-Landesamtes (LANUV) als zuständige Überwachungsbehörde einigten sich auf folgende Vorgehensweise:
Ist das AutoFOM-Gerät defekt, muss trotzdem weitergeschlachtet werden. Denn bis eine Reparatur möglich ist, können mitunter viele Stunden vergehen. Der Grund: Die Schlachtunternehmen dürfen in den geeichten Bereich nicht eingreifen. Lange Wartezeiten sind aber allein aus Tierschutzgründen nicht akzeptabel.
Wann und ob das AutoFOM-Gerät defekt ist, bestimmt im ersten Schritt das Unternehmen der Neutralen Klassifizierung.
Während der Ausfallzeit muss per FOM-Pistole klassifiziert werden, denn der Einsender hat Anspruch auf eine korrekte Klassifizierung. Da die Schweine aber für die Bewertung nach AutoFOM selektiert wurden, wäre eine Abrechnung nachFOM wahrscheinlich für den Mäster von Nachteil. Das Schlachtunternehmen kann aber – mit Zustimmung des Lieferanten – ersatzweise nach dem Durchschnitt früherer AutoFOM-Ergebnisse abrechnen. Das wird von den meisten NRW-Schlachtbetrieben so praktiziert.
Und was wird dann für die amtliche Notierung gemeldet? FOM-Muskelfleischanteile (MFA) liegen in der Regel 2 Prozentpunkte unter den vom AutoFOM ermittelten Werten. Dieses Problem belastet ohnehin die amtliche Handelsklassenstatistik. Der Landesmarktverband NRW einigte sich deshalb darauf, dass die Schlachtunternehmen die nach Durchschnittswerten abgerechneten Schweine als Pauschalverkäufe ohne MFA-Werte an die Überwachungsbehörden melden, damit zumindest die Schlachtzahlen stimmen.