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Wiederzulassung von tierischen Proteinen möglich

Schlachtreste von Schweinen und Geflügel könnten bald wieder als Futtermittel zugelassen sein - zumindest für Fische. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gab diese Woche grünes Licht für einen entsprechenden Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission.

Lesezeit: 2 Minuten

Schlachtreste von Schweinen und Geflügel könnten bald wieder als Futtermittel zugelassen sein - zumindest für Fische. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gab diese Woche grünes Licht für einen entsprechenden Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission. Danach soll die Nutzung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) von Nicht-Wiederkäuern als Fischfutter wieder möglich sein. Beobachter werten dies als ersten Schritt für eine umfassendere Wiederzulassung solcher PAP.

 

Die Verfütterung von Schlachtresten an Nutztiere wurde im Zuge der zweiten Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) 2001 komplett verboten. Aufgrund der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen signalisierte die Kommission bereits 2010 Bereitschaft, das Verbot zumindest für Nicht-Wiederkäuer aufzuheben. Ein Grund, warum sich die Behörde im aktuellen Entwurf auf Fischfutter beschränkt, dürfte in der allgemeinen Forderung nach dem Ausschluss von Kannibalismus bestehen. Die Gewährleistung, dass Schweine keine Schweine-PAP und Hühner keine Hühner-PAP vorgesetzt bekommen, gilt als schwierig - unter anderem aufgrund unausgereifter Testmethoden.

 

Das Dossier wandert jetzt ins Europaparlament, das drei Monate Zeit hat, den Entwurf zu begutachten. Prinzipiell kann das Hohe Haus den Vorschlag mit einem Veto zu Fall bringen. Allerdings sprach es sich vor rund einem Jahr selbst für eine vorsichtige Lockerung des Verfütterungsverbots aus. (AgE)

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