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Wird der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration verschoben?

Union und FDP wollen den Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Tierschutzgesetzes in wichtigen Punkten ändern.

Lesezeit: 3 Minuten

Union und FDP wollen den Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Tierschutzgesetzes in wichtigen Punkten ändern. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der tierschutzpolitische Sprecher der Liberalen, Hans-Michael Goldmann, äußerten sich am vergangenen Freitag zuversichtlich, dass sich beide Seiten in dieser Woche auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigen können. Es zeichnet sich ab, dass das im Entwurf zum 1. Januar 2017 vorgesehene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um ein Jahr nach hinten verschoben wird. Hier habe die Anhörung im Ernährungsausschuss gezeigt, dass praxistaugliche Alternativen kurzfristig nicht zur Verfügung stünden. Nach dem Zeitplan der Koalition soll die Tierschutznovelle nunmehr Anfang November im Bundestag beschlossen werden. Der zweite und entscheidende Durchgang im Bundesrat ist für den 14. Dezember vorgesehen.


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Bedenken gegen ein konkretes Ausstiegsdatum


Die Sachverständigenanhörung wurde von den Fraktionen wie gewohnt unterschiedlich interpretiert. Holzenkamp und der zuständige Berichterstatter der Union, Dietmar Stier, sehen sich in ihren Bedenken gegen eine konkrete zeitliche Festlegung auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration bestätigt. Ausdrücklich begrüßt wurde von den Unionspolitkern die Aussage vom Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, dass die Anzahl der gehaltenen Tiere allein kein Kriterium für schlechtere Tierhaltungsbedingungen sei. Diese Position sei eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung von Tierschutzstandards in der gesamten Nutztierhaltung, so Holzenkamp und Stier in ihrer Presseverlautbarung.


DBV: Ebermast nicht die Lösung


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte in seiner Stellungnahme für die Anhörung des Bundestagernährungsausschusses bezweifelt, dass bis 2017 geeignete alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer alleinigen Ausrichtung auf die Ebermast. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass dies zu unerwünschten Strukturwirkungen sowohl bei Landwirten als auch bei Schlachthöfen führen könne. Neben der Ebermast müssten daher praktikable und für den einzelnen Landwirt einfach umzusetzende Alternativen entwickelt werden, „die ökonomisch tragbar und am Markt akzeptiert sind“, betonte der Bauernverband in seiner Stellungnahme. Die bisher bekannten Verfahren erfüllten diesen Anspruch nicht. Ausdrücklich verweist der DBV auf die intensiven Bemühungen der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland, Lösungen für die angestrebte Beendigung der Ferkelkastration zu erarbeiten. Eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt sei vor diesem Hintergrund kontraproduktiv und unterlaufe das Engagement der Wirtschaft. Ohnehin habe sich der DBV zusammen mit anderen Organisationen auf europäischer Ebene freiwillig verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen bis 2018 aus der Ferkelkastration auszusteigen. (AgE)


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