Das Land Brandenburg und die Kreise werden sich auch weiterhin an der Finanzierung der Tierkörperbeseitigung beteiligen. Die Koalitionsfraktionen SPD und Linke einigten sich vergangene Woche im Agrarausschuss des Landtags darauf, dass künftig die Tierkörperbeseitigung finanziell zu jeweils 20 % durch das Land und die Kreise sowie zu 60 % durch die Landwirte zu tragen ist. Bislang wurden die betreffenden Kosten in Höhe von rund 6 Mio Euro im Jahr zu jeweils einem Drittel durch diese geschultert. Nicht betroffen ist die Tierkörperbeseitigung bei Seuchenausbrüchen; diese wird weiterhin zu jeweils 50 % vom Land und der Tierseuchenkasse bezahlt.
Die Neuregelung, die der Landtag voraussichtlich im April verabschieden wird, bezeichnete der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg (LBV), Udo Folgart, am vergangenen Freitag als "das Machbare". Akute Sparzwänge des Landes einerseits und die Wichtigkeit des vorbeugenden Seuchenschutzes in Brandenburg anderseits hätten zu diesem Kompromiss geführt. "Ich freue mich, dass es weder zu einem abrupten Ende noch zu einem schrittweisen Auslaufen der Zuschüsse des Landes für die Landwirte gekommen ist", sagte Folgart. Die Koalitionsfraktionen, das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium seien letztlich den Argumenten zugänglich gewesen, die in der Anhörung zu der Gesetzesnovelle einhellig vorgetragen worden seien. Dies erkenne der LBV angesichts der Haushaltslage ausdrücklich an, betonte Folgart. Die ursprünglich vorgesehene Streichung aller Zuschüsse des Landes hätte viele Tierhalter erheblich belastet. Dafür hatte sich vor allem Umweltministerin Anita Tack stark gemacht, während Agraressortchef Jürgen Vogelsänger für eine weitere staatliche Beteiligung plädiert hatte. (AgE)
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