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WLV lehnt Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ab

Der Plan der nordrhein-westfälischen Minderheitsregierung, Tierschutzvereinen Klagemöglichkeiten gegen bau- und emissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Mastanlagen einzuräumen, wird vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) strikt abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Plan der nordrhein-westfälischen Minderheitsregierung, Tierschutzvereinen Klagemöglichkeiten gegen bau- und emissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Mastanlagen einzuräumen, wird vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) strikt abgelehnt. Mit der geplanten Einführung umfassender Beteiligungs- und Anhörungsrechte im Vorfeld von Gesetzesinitiativen und Genehmigungsverfahren drohe der faktische Stillstand für Neu- und Umbauten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, warnte der WLV vergangene Woche in Münster. Der Gesetzentwurf sei juristisch fragwürdig und sachlich völlig überzogen. Privatrechtlichen Vereinen ein Mitspracherecht bei Genehmigungsverfahren wie Fachbehörden zu erteilen, sei ein Novum. WLV-Präsident Franz-Josef Möllers kündigte an, der WLV werde mit allen rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorgehen, sollte der Landtag den Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung annehmen.

 

Der Landtag in Düsseldorf verwies den Regierungsentwurf am vergangenen Donnerstag nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse. Eine parteiübergreifende Verabschiedung des Gesetzes wird es aber wohl nicht geben: Der Agrarsprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe, berichtete am vergangenen Freitag, dass das im Parlament in Erster Lesung beratene Gesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände zu einer heftigen Auseinandersetzung geführt habe. Proteste gebe es nicht nur von Seiten der Landwirtschaft, der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sondern auch von den Kommunen, die mehr Bürokratie, längere Bearbeitungszeiten und stark steigende Kosten erwarteten. (AgE)

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