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Anträge für bayerisches Frosthilfeprogramm rasch abgeben

Obstbauern und Winzer in Bayern, denen die Fröste im April schwere Ertragseinbußen beschert haben, können noch bis 15. Dezember einen finanziellen Ausgleich aus dem Hilfsprogramm des Freistaats beantragen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München hingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Obstbauern und Winzer in Bayern, denen die Fröste im April schwere Ertragseinbußen beschert haben, können noch bis 15. Dezember einen finanziellen Ausgleich aus dem Hilfsprogramm des Freistaats beantragen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München hingewiesen.


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Obstbauern sollen sich hierfür ans örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Weinbauern an die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim wenden. Die Antragsunterlagen sowie Detailinformationen gibt es auch im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser .


Ganz generell werden nachgewiesene Schäden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50 000 Euro. In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100 000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch Schäden über 100 000 Euro zur Hälfte ersetzt. Die Zuwendung ist hierbei auf 150 000 Euro pro Antragsteller begrenzt.


Bei Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass wegen des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.


Mitte April hatten, nach frühlingshaften Temperaturen und einer verfrühten Blüte, zwei Kältenächte mit deutlichen Minusgraden vielerorts Schäden in den Obst- und Weinbaugebieten Bayerns angerichtet.

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