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Ausgleichszulage: Die Ostalb ist der große Verlierer

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Laut Landwirtschaftsminister Peter Hauk werden vor allem die nordöstlichen Landkreise in Baden-Württemberg künftig keine Ausgleichszulage mehr erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Ostalbkreis wird künftig die Mehrzahl der Landwirte auf die EU-Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete verzichten müssen. Damit gehört der Landkreis im Nordosten Baden-Württembergs zu den großen Verlierern der EU-weiten Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete. Denn bisher war fast der gesamte Landkreis förderfähig.


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Nach monatelangem Stillschweigen (top agrar-Südplus berichtete), ließ der Baden-Württembergische Landwirtschaftsminister gestern die Katze aus dem Sack: Nach einem Bericht in der Schwäbischer Zeitung müssten laut Landwirtschaftsminister Peter Hauk vor allem die nordöstlichen Landkreise Baden-Württembergs mit Einbußen bei der Ausgleichszulage rechnen. Insgesamt verliere der Südwesten rund 354 000 ha an förderfähiger Fläche.

Allerdings gebe es auch Gewinner der Neuabgrenzung, denn rund 80 000 ha würden neu als benachteiligtes Gebiet eingestuft. So bekämen zum Beispiel die Kreise Biberach, Ravensburg und Sigmaringen künftig mehr Geld als bisher. Außerdem würden laut Hauk erstmals auch Ackerbauern eine EU-Ausgleichszulage erhalten, bisher ging das Geld nur an Bewirtschafter von Grünland.


In den vergangenen Jahren waren im Rahmen der benachteiligten Gebiete laut Landwirtschaftsministerium rund 915 800 ha förderfähig. Tatsächlich gefördert wurden 420 000 ha. 2016 betrug die Höhe der Ausgleichszulage insgesamt fast 30 Mio. Euro, die an 17 300 Betriebe ausgeschüttet wurden. Die Gesamtsumme der Ausgleichszulage in Baden-Württemberg bleibe auch in Zukunft auf etwa diesem Niveau, so Hauk gegenüber der Schwäbischen Zeitung.


Zum Zeitplan sagte Hauk, dass die neue EU-Ausgleichszulage wohl erst ab 2019 eingeführt werde. Ursprünglich sollte sie bereits 2018 in Kraft treten. Baden-Württemberg unterstützt allerdings den Antrag aus Irland, die Einführung um ein Jahr zu verschieben. Das EU-Parlament muss dafür noch im Dezember den entsprechenden Beschluss fassen.

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