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Baden-Württemberg: Bestandsschutz auf der Kippe

Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf einer neuen Landesbauordnung soll der Bestandsschutz für Ställe im Innenbereich nach sechs Jahren fallen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem jetzt der Südplus-Redaktion vorliegenden Entwurf einer neuen Landesbauordnung (LBO) soll der Bestandsschutz für Ställe im Innenbereich in Baden-Württemberg künftig nach sechs Jahren ohne Nutzung des Gebäudes fallen. Erklärtes Ziel dabei ist, die Innenentwicklung von landwirtschaftlich geprägten Gemeinden zu erleichtern, um damit letztlich neuen Wohnraum zu schaffen, heißt es in dem Papier des Wirtschaftsministeriums. 

"Mit der Novellierung leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen." sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. 



In der Praxis bedeutet der Entwurf, dass eine Tierhaltung in den ungenutzten Ställen künftig nicht mehr möglich ist und entsprechende Abstandsauflagen zur nächsten Wohnbebauung wegfallen. Wörtlich heißt es darin: "Die Begrenzung des Bestandsschutzes bei Tierhaltungsanlagen (§62 LBO) wird in den betroffenen ländlichen Gemeinden neues Wohnbauland generieren und kommt damit insbesondere auch jungen Familien zugute, die neuen, bezahlbaren Wohnraum für sich schaffen wollen. Außerdem wird den Kommunen vielerorts damit überhaupt erst wieder die Möglichkeit gegeben, in Bezug auf die Stadt- und Raumentwicklung eine nachhaltige Kommunalpolitik durch Bauleitplanung zu betreiben. Insbesondere kann durch die Bebauung von innerörtlichen Brachflächen der Flächenverbrauch durch Ausweisung von Neubauflächen am Ortsrand oder im Außenbereich vermieden werden. Das Erlöschen der Baugenehmigung für die Nutzung als Stallanlage kann zwar eine Wertminderung des betroffenen Grundstücks für deren Eigentümer bedeuten, die er jedoch auf einfache Weise selbst verhindern kann. Dem stehen jedoch Wertsteigerungen bei benachbarten Grundstücken gegenüber, wenn die Grundstücke - insbesondere mit Wohngebäuden - bebaut werden dürfen."



Zudem soll mit der neuen LBO eine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Abbruchs von nicht genutzten und im Verfall begriffenen Anlagen geschaffen werden. Damit soll ein intaktes Landschafts- und Ortsbild geschützt werden und der Natur Raum zurück gegeben werden. Der damit verbundene Eingriff in die Eigentumsrechte sei verhältnismäßig.



Mit dem Entwurf würden die Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die meisten Änderungen beruhen auf Empfehlungen, die von der Wohnraum-Allianz vorgeschlagen oder mitgetragen wurden. In diesem Gremium trafen sich seit Juli 2016 Fachleute aus Verwaltung, kommunalen Landesverbänden und Verbänden aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Grundstücks- und Hauseigentümer sowie der Bauberufe, um gemeinsame Leitlinien für die verstärkte Schaffung von neuem Wohnraum zu erarbeiten.


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Der Entwurf wurde jetzt vom Kabinett zur Anhörung an ca. 150 Verbände freigegeben. Sie haben nun sechs Wochen für eine Stellungnahme Zeit. Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ist sehr zuversichtlich, dass die Novelle so schnell wie möglich im Jahr 2019 in Kraft treten könne, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie rechnet damit, dass die Maßnahmen des neuen Gesetzes die Bürger im Land um ca. 60 Mio. Euro entlasten werde.

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