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Baden-Württemberg: Grünes Licht für Änderungen im FAKT

Die EU-Kommission hat den dritten Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL) genehmigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat den dritten Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL) genehmigt. „Damit können die Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen (bisher ‚benachteiligte Agrarzone‘ oder ‚benachteiligte Gebiete‘) und die daraus erforderlichen Anpassungen bei der Kulisse der Berggebiete sowie die neue Prämienstruktur des Förderprogramms ‚Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete‘ wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk Ende letzter Woche in Stuttgart.

 

Weitere Änderungen würden die Neueinführung der Maßnahme ‚Blüh-, Brut - und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)‘ im Rahmen des ‚Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl‘ (FAKT) sowie die Erhöhung der einzelbetrieblichen Teilnahmebegrenzung bei der Maßnahme Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF-Anrechnung von bislang fünf Hektar auf künftig sieben Hektar betreffen. „Diese Programmerweiterungen sind auch Bestandteil des Sonderprogramms des Landes zur Stärkung des der Biologischen Vielfalt“, erklärte Hauk.

 

Der MEPL ist das von der EU genehmigte Förderdokument, mit dem Baden-Württemberg die 2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik umsetzt. Insgesamt stehen für die 13 Förderprogramme im siebenjährigen Förderzeitraum 710 Millionen Euro EU-Mittel aus dem ELER-Fonds und 1,1 Milliarden Euro nationale Mittel zur Verfügung. Rund 55 Prozent des Volumens werden an landwirtschaftliche Betriebe für deren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz, bei der Biodiversität und beim Tierwohl im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ausgezahlt.


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