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Baden-Württemberg will mehr Rechtssicherheit bei FFH-Gebieten schaffen

Mit Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien will Baden-Württemberg die von der EU-Kommission veröffentlichten FFH-Gebiete rechtlich absichern.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien will Baden-Württemberg die von der Europäischen

Kommission im Land veröffentlichten Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete rechtlich absichern und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Neue Ge- und Verbote sind damit nicht verbunden.



Mit dem nun an den Start gehenden Verfahren komme Baden-Württemberg den formalen Anforderungen der

EU-Kommission nach, die bestehendenGebiete rechtsverbindlich auszuweisen, sie flurstückscharf im Maßstab eins zu 5 000 abzugrenzen und die geschützten FFH-Lebensraumtypen und -arten sowie die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet festzulegen, erklärte Umweltminister Franz Untersteller vergangene Woche in Stuttgart.



Die Verordnungen führten zu mehr Rechtsklarheit, weil in der Vergangenheit aufgrund des

bisherigen größeren Maßstabes von eins zu 25 000 häufig nicht

klar gewesen sei, wo genau die Grenze eines FFH-Gebietes tatsächlich

verlaufe. Inhaltlich ändere sich für die betroffenen Bürger

ebenso wenig wie für die Bewirtschafter aus der Land- und Forstwirtschaft,

betonte der Minister. Für sie seien nach wie vor die

schon seit vielen Jahren bekannten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes

entscheidend, wonach Projekte, Pläne oder eine

Bewirtschaftung den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen

und Arten im FFH-Gebiet nicht verschlechtern dürften.



Andererseits gelte, dass alles, was bisher schon in den FFH-Gebieten zulässig

gewesen sei, auch weiterhin zulässig bleibe. Darüber hinaus

bilden die Festlegung der konkreten Erhaltungsziele und die Konkretisierung

der Gebietsgrenzen die Grundlage für den gezielten Abschluss von Verträgen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, erklärte Untersteller. Damit könnten die Landnutzer eine Vergütung

aus Naturschutzmitteln für eine vertraglich vereinbarte, speziell an die jeweiligen Ansprüche der geschützten Art angepasste Bewirtschaftung oder Pflege erhalten.



Die förmliche Bekanntmachung des Ausweisungsverfahrens erfolgt dem Umweltminister

zufolge Mitte März. Baden-Württemberg hat derzeit 212 FFHGebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 428 000 ha; dies entspricht etwa 11,7 % der Landesfläche. AgE

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