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Bayerisches Kabinett beschließt agrarverträgliche Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen mit einem möglichst geringen Druck auf die Landwirtschaft hat das bayerische Kabinett diese Woche in den Bereichen Wolfsmanagement, Düngung, Wasserkraft sowie Bodenaushub beschlossen. Ziel des Maßnahmenpakets ist nach Angaben von Ministerpräsident Dr.

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Umweltschutzmaßnahmen mit einem möglichst geringen Druck auf die Landwirtschaft hat das bayerische Kabinett diese Woche in den Bereichen Wolfsmanagement, Düngung, Wasserkraft sowie Bodenaushub beschlossen. Ziel des Maßnahmenpakets ist nach Angaben von Ministerpräsident Dr. Markus Söder der Schutz von Mensch, Tier und Natur bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Interessen.


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Zum Weidetierschutz wurde vom Münchener Kabinett beschlossen, die Wolfspopulation künftig „auf das artenschutzrechtlich Erforderliche“ zu begrenzen. Die Weidetierhaltung müsse auch bei Wolfsanwesenheit „ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben“. Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung entschieden gemeinsam, in welchen Herdenschutzzonen Präventionsmaßnahmen nicht möglich seien; dort sei in Zukunft eine Entnahme von Tieren trotz Artenschutzes erlaubt. Weiter gestärkt werden sollen die Schafhalter durch ein Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen.


Die Vorgaben der neuen Düngeverordnung will die bayerische Landesregierung „mit einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Umwelt und den Interessen der Landwirte“ umsetzen. So sollen nur dort Maßnahmen zur Nitratsenkung in Gewässern erfolgen, „wo es unbedingt nötig ist“. Eine entsprechende Verordnung durch das Landwirtschaftsministerium werde umgehend erlassen.


Ein Drei-Punkte-Plan soll den Bauern zusätzlich bei der Umsetzung helfen. Dieser sieht den Ausbau der Wasserberatung sowie eine „Initiative Nährstoffmanagement“ zur Verbesserung des Wirtschaftsdüngereinsatzes durch innovative Lagermöglichkeiten und Forschungsvorhaben zur Aufbereitung vor. Angestoßen wird außerdem ein vierjähriges Versuchsprojekt zur emissionsarmen Ausbringung auf Grünland.


Auch das Thema „Restwasser“ solle „ökologisch und ökonomisch neu angegangen“ werden, hieß es aus München. Vorgesehen sei ein „Fakten-Check“ zur Abschätzung möglicher wirtschaftlicher Folgen aufgrund veränderter Mindestwasserabgaben mit Analysen zum Einfluss der Wasserkraft auf die Gewässerökologie. Verschiedene Fallkonstellationen würden nun untersucht und die Harmonisierung der Verfahren innerhalb der Flussgebiete geprüft.


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