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Bayern bremst beim Stallbau

Trotz des großen Investitionsbedarfs hat Bayern 2017 nur rund 220 Stallbauten bewilligt. Die Förderbedingungen haben sich so verschlechtert, dass immer weniger Tierhalter Investitionsförderung beantragen. Wir sind mit der Investitionsförderung richtig aufs Maul gefallen“, macht Andreas Sailer seinem Ärger Luft.

Lesezeit: 8 Minuten

Trotz des großen Investitionsbedarfs hat Bayern 2017 nur rund 220 Stallbauten bewilligt. Die Förderbedingungen haben sich so verschlechtert, dass immer weniger Tierhalter Investitionsförderung beantragen.


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Wir sind mit der Investitionsförderung richtig aufs Maul gefallen“, macht Andreas Sailer seinem Ärger Luft. Der Milchviehhalter aus dem schwäbischen Friedberg ist „bitter enttäuscht“ von der bayerischen Staatsregierung.

Eigentlich wollte er genau das tun, was Gesellschaft und Politik fordern, nämlich einen Laufstall bauen und auf „Bio“ umstellen. „Aber die geänderte Förderpolitik von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner macht meine Pläne zunichte“, kritisiert Sailer.


Der Landwirt hielt bisher 35 Kühe im Anbindestall und begann 2015 mit den Planungen für einen Laufstall für 60 Kühe plus Nachzucht in Ortsrandlage direkt angrenzend an seine Hoffläche. Parallel dazu wollte er auf Biomilch-Erzeugung umstellen.


Hoffen auf Antragsjahr 2017


Als er im Jahr 2016 seinen Antrag auf Investitionsförderung stellen wollte, kam Sailer jedoch nicht zum Zug. Grund: Die Genehmigung seines Bauantrages verzögerte sich, und ohne diese kann man in Bayern seit 2015 keinen Förderantrag mehr stellen.Der Milchviehhalter hoffte deshalb auf den nächsten Antragstermin. Doch ab 2017 veränderte das bayerische Landwirtschaftsministerium die Förderkonditionen – und zwar deutlich zulasten der bauwilligen Landwirte.


Die Förderung für Stallbauten, die „nur“ den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wurde komplett gestrichen. Und der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltung wurde von 35% auf 25% gesenkt. Für die erstmalige Umstellung auf Laufstallhaltung gibt es nun einen Extrazuschuss von 5%, sodass Sailer nun mit einem Fördersatz von 30% rechnen muss.


Weit gravierender wirkt sich für ihn aber die Absenkung der zuwendungsfähigen Investitionskosten von 750000 € auf 400000 € aus. „Bei geschätzten Baukosten von 700000 € würde sich die Förderung für mein Stallbauprojekt von ca. 240000 € auf 120000 € halbieren“, rechnet Sailer vor. „Unter diesen Vo-raussetzungen kann ich die Finanzierung des neuen Laufstalls nicht mehr stemmen“, gibt der Landwirt zu bedenken. „Die Wirtschaftlichkeit passt einfach nicht mehr.“


Notdürftiger Um- statt Neubau


Für Sailer ist das besonders ärgerlich. Denn er hatte mit der Umstellung auf die Biomilch-Erzeugung bereits begonnen. Weil seine Tierhaltung bis zum 1. Juli 2017 biokonform sein musste, um ab 2018 Bioprodukte vermarkten zu können, baute er seinen Anbindestall notdürftig um und musste dafür 40000 € ausgeben.Weil seine aktuelle Kuhzahl von 40 Stück nicht ausreicht, um seine Existenz zu sichern, andererseits aber auch eine bessere Investitionsförderung nicht in Sicht ist, überlegt Sailer jetzt ernsthaft mit der Legehennenhaltung einen zweiten Betriebszweig aufzubauen. Arbeitswirtschaftlich ist das schwieriger als sein ursprüngliches Konzept mit dem Laufstall. „Aber angesichts dieser Förderkonditionen bleibt mir nichts anders übrig“, sagt der Landwirt.


Nur 224 Bewilligungen


Die Verschlechterung der Förderkonditionen hält offenbar noch viele weitere Landwirte vom Stallbau ab. Nach Auskunft des bayerischen Landwirtschaftsministeriums ist die Zahl der bewilligten Förderanträge nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) von 2016 auf 2017 von 335 auf 224 zurückge-gangen.Das sind kaum mehr Bewilligungen als in Baden-Württemberg, wo die Tierhaltung bei weitem nicht die bedeutende Rolle spielt wie im veredlungsstarken Bayern. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurden in Bayern noch mehr als 800 Förderanträge für Stallbauten bewilligt.


In Baden-Württemberg liegt die Fördergrenze bei 1,5 Mio. €, in Bayern bei 400 000 €.


Die zur Verfügung gestellte Gesamtsumme an AFP-Mitteln fiel auf 20,1 Mio. € und damit nur noch auf ein Drittel des Vorjahreswertes ab. Baden-Württemberg stellte aus diesem Topf (AFP Teil A) in den ersten zehn Monaten dieses Jahres mit 20,2 Mio. € fast exakt die gleiche Summe bereit.


Die restriktive Förderpolitik in Bayern geht vor allem zu Lasten der Milchviehbetriebe. Die Zahl der bewilligten Kuhställe brach gegenüber dem Vorjahr um 46% ein, sodass 2017 über das AFP nur noch 140 Milchviehställe gefördert wurden. Davon waren zwar 96 Umsteller auf Laufstallhaltung. Aber auch hier ging die Zahl gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30% zurück.


Bayern bewilligte 2017 nur 131 Milchviehställe. Die Förderung der Ställe für die übrigen Betriebszweige bewegt sich auf noch niedrigerem Niveau.


Kleine Betriebe im Blick


Dabei wollte das bayerische Landwirtschaftsministerium mit der Begrenzung der zuwendungsfähigen Investitionskosten auf 400000 € die Förderung eigentlich vor allem auf kleinere Betriebe konzentrieren, die von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung umstellen.Vom Grundsatz her ist die Förderung der Umstellung auf die Laufstallhaltung dringend notwendig. Denn nach Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) halten in Bayern noch rund 19000 bzw. 60% aller Milcherzeuger ihre Kühe in Anbindeställen.

Gleichzeitig steht diese Haltungsform schon so unter Druck, dass erste Molkereien Milch aus ganzjähriger Anbindehaltung schlechter bezahlen oder zumindest über diesen Schritt nach-denken.


Auch BaySL floppt


Landwirtschaftsminister Helmut Brunner fördert deshalb seit diesem Jahr auch die erstmalige Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh über das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL). Der Zuschuss beträgt in diesem Fall 25% für maximal 150000 € an zuwendungsfähigen Ausgaben.Doch auch diese gut gemeinte Änderung zeigt nicht die gewünschte Wirkung. Von den 5 Mio. €, die Bayern für dieses Programm zur Verfügung gestellt hat, sind bis Mitte November nur 1,65 Mio. € beantragt worden. Dies, obwohl die Landwirtschaftsämter in Bayern auf etlichen Veranstaltungen für dieses Programm massiv getrommelt haben. Letztlich haben bisher aber nur 15 Milchviehhalter die BaySL-Förderung für die Umstellung auf Laufstallhaltung beantragt.


Das Problem für die mangelnde Akzeptanz ist nach Ansicht vieler Berater das Gleiche wie beim AFP: Die Obergrenze ist so gering, dass die Förderung für die meisten Betriebe uninteressant ist. Die Auswertungen der Förderfälle zeigen, dass ein Kuhplatz ohne anteilige Jungviehplätze im Durchschnitt rund 10000 € kostet, mit Jungviehplätzen sogar 12000 €.


Das heißt: Beim AFP reicht die Förderung gerade mal für 40 Plätze, beim BaySL für 15 Plätze. Der durchschnittliche Betrieb in Bayern baut aber für mehr als 70 Kühe. Diese Größenordnung ist im Normalfall auch notwendig, damit sich die Milchviehhaltung nach einer Investition noch halbwegs wirtschaftlich darstellen lässt.


Wettbewerbsnachteil für Bayern


Investiert ein bayerischer Landwirt aber in einen Stall dieser Größenordnung, dann fällt sein effektiver Fördersatz wegen der Förderobergrenze von 400000 € auf rund 15 % ab. Damit sind die investitionswilligen Milchviehhalter in Bayern viel schlechter gestellt als ihre Berufskollegen in den anderen Bundesländern. Baden-Württemberg z.B. fördert Investitionen in Stallbauten mit 30% bis zu einer Obergrenze von 1,5Mio. €.


Diese Schlechterstellung bei der Förderung bedeutet für die Milchviehhalter in Bayern einen klaren Wettbewerbsnachteil. Welche Folgen das langfristig für die Milchwirtschaft in Bayern hat, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Es ist jedenfalls fraglich, ob Bayern unter diesen Bedingungen und angesichts immer schärfer werdender Umwelt- und Tierschutzauflagen seine Milcherzeugung langfristig halten kann.


Denn auch in Jahren mit sehr guter Investitionsförderung ist die Milch-erzeugung in Bayern kaum angestiegen. Von 2014 bis 2016 legte die Milchanlieferung bayerischer Erzeuger an Molkereien gerade mal um 0,7 % zu.


Die Milcherzeugung in Bayern nahm seit 2014 trotz attraktiver Förderung kaum zu


Der Mengenzuwachs innerhalb Deutschlands kam vor allem aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Und innerhalb der EU sind derzeit vor allem Irland, die Niederlande und Polen die Länder, die die Milcherzeugung zum Teil mit zweistelligen Zuwachsraten pro Jahr ausdehnen.


Drei Antragsrunden 2018


Dessen ungeachtet behält Bayern auch 2018 die restriktiven Förderkonditionen beim AFP bei. „Für das Jahr 2018 sind keine Änderungen geplant“, bestätigte das bayerische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage.Damit zerschlagen sich die Hoffnungen der Landwirte, die im Landtagswahljahr 2018 auf bessere Förderkonditionen gesetzt hatten und deshalb ihren Antrag geschoben haben.


Die positive Nachricht ist, dass es im nächsten Jahr drei Antragsrunden für das AFP gibt. Die Endtermine, zu denen die Förderanträge vollständig vorliegen müssen, sind der 2. Februar, der 1. Juni und der 31. Oktober. 2017 hatte es nur eine Auswahlrunde gegeben, wobei das Antragsverfahren nur sechs Wochen dauerte. Das hat nach Meinung von Beratern ebenfalls mit dazu beigetragen, dass so wenige Anträge gestellt wurden.



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„Die Förderung ist angemessen“


Der bayerische Agrarminister Helmut Brunner rechtfertigt die aktuellen Förderkonditionen.


Herr Minister, angeblich haben Landwirte Sie und einige Ihrer Kabinettskollegen vor einer zu guten Investitionsförderung gewarnt, weil diese zu einer Milchschwemme führe und das Milchpreisniveau senke. Trifft das zu und welchen Einfluss hatte das auf die Ausgestaltung der aktuellen Förderrichtlinien?


Brunner: Es war nicht die Sorge vor einer Milchschwemme. Aber aus der Praxis wurden Befürchtungen geäußert, die Kombination aus günstigen Förderkonditionen und sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen könnten im Einzelfall Betriebsleiter zu nicht angepassten Investitionsschritten verleiten und im Falle sinkender Milchpreise sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Deshalb haben wir den Zinszuschuss auf 25 Prozent gedeckelt.


Die Zahl der AFP-Förderanträge ist dieses Jahr stark gefallen. Was sind die Ursachen und wie wollen Sie gegensteuern?


Brunner: Wir hatten im Jahr 2017 ein vergleichsweise kurzes Zeitfenster für die Antragstellung. Deshalb ist das Ergebnis nicht repräsentativ. Wir kommen einem vielfachen Wunsch nach, die Förderbedingungen für eine gewisse Zeit zu verstetigen und wollen nicht schon wieder die Konditionen verändern. Ich habe jetzt für das kommende Jahr drei Auswahltermine festgelegt und frühzeitig bekannt gegeben. Damit können alle planen. Bezüglich der Antragszahlen gehe ich davon aus, dass sich das entsprechend einpendeln wird.


Werden Sie die niedrige Förderobergrenze von 400.000 € wieder anheben?


Brunner: Mit der Absenkung des maximalen Investitionsförderbetrags wollen wir die Mittel vor allem für die Betriebe sichern, die von der Anbinde- auf Laufstallhaltung umsteigen wollen. Dafür gibt es auch den höheren Zinszuschuss von 30%. Im Übrigen schließt die abgesenkte Förderobergrenze größere Investitionen nicht aus. Wer größer bauen möchte, kann dies tun. Er erhält aber nur eine Förderung bis zur Obergrenze. Das halte ich auch 2018 für richtig und angemessen. Schließlich sind die Zinsen nach wie vor sehr niedrig.

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