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Bayern prüft Agrarinvestitionsförderprogramm

Der Agrarausschuss des bayerischen Landtags fordert von der Staatsregierung, das Agrarinvestionsförderungsprogramm (AFP) zu prüfen. Konkret geht es darum, ob der Fördersatz des AFP für Stallbauprojekte wieder von 25 % auf 30 % und die maximal förderfähige Investitionssumme wieder auf 750 000 € angehoben werden kann

Lesezeit: 2 Minuten



Der Agrarausschuss des bayerischen Landtags fordert von der Staatsregierung, das Agrarinvestionsförderungsprogramm (AFP) zu prüfen. Diese hatte 2017 den Fördersatz um zehn Prozentpunkte reduziert und die maximal förderfähige Investitionssumme von 750 000 € auf 400 000 € gesenkt. „Mit solchen drastischen finanziellen Einbußen können viele Landwirte keinen Stall mehr bauen und neue Herausforderungen, beispielsweise zum Tierwohl, nur schwerlich umsetzen. Die Wirtschaftlichkeit ist einfach nicht mehr gegeben“, bedauerte der Landtagabgeordnete Johann Häusler von den Freien Wählern, der den entsprechenden Antrag in den Ausschuss einbrachte.

 

Dass 2017 in Bayern die Zahl der geförderten Betriebe fast um die Hälfte zurückging und nur knapp 20 Mio Euro Fördergelder von vormals 56,5 Mio Euro bewilligt wurden, seien gefährliche Folgen, die die bayerische Milchwirtschaft in ihrer Entwicklung bedrohen, so der Politiker weiter. Außerdem dürfe man nicht den Wettbewerbsnachteil zum Nachbarland Baden-Württemberg außer Acht lassen, in dem eine Obergrenze von 1,5 Mio Euro und ein Fördersatz von 35 % gelten. Das bisherige Förderprogramm sollte insbesondere kleineren und mittleren Familienbetrieben die notwendige Strukturanpassung ermöglichen.

 

Um „unsere Landwirtschaft wieder zukunftsfähig“ zu machen und „die Interessen der kleineren Betriebe nicht aus den Augen zu verlieren“, beantragte der Agrarökonom, von der Bayerischen Staatsregierung prüfen zu lassen, ob der Fördersatz des AFP für Stallbauprojekte wieder von 25 % auf 30 % und die maximal förderfähige Investitionssumme wieder auf 750 000 € angehoben werden kann.

 

Bedenken verschiedener Ausschussmitglieder, eine erhöhte Investitionssumme würde eine „Massentierhaltung“ begünstigen, konterte Häusler. Bei Kosten von ca. 10 000 € für einen Kuhplatz bedeute eine Investitionssumme von 750 000 € gerade einmal 75 Kuhplätze, womit bereits ein mittelständischer Betrieb an seine Existenzgrenze kommen würde. Dem Antrag stimmten alle Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss des Landtags zu.

 

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