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CC-Kontrollen auch bei Haupterwerbsbetrieben vorher anmelden!

In einem Dringlichkeitsantrag fordern Dr. Leopold Herz, agrarpolitischer Sprecher der Freie Wähler und seine Landtagskollegen, dass alle Cross Compliance-Kontrollen mindestens 24 Stunden zuvor, auch bei den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben angekündigt werden sollten.

Lesezeit: 2 Minuten

In einem Dringlichkeitsantrag fordern Dr. Leopold Herz, agrarpolitischer Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion und seine Landtagskollegen, dass alle Cross Compliance-Kontrollen zukünftig mindestens 24 Stunden zuvor, auch bei den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben angekündigt werden sollten.

 

Die Kontrollen erfolgen laut Herz in der Regel zufällig. Die Kontrolleure fahren meist unangemeldet zu den Betrieben um ihre Kontrollen durchzuführen. Oft haben die Kontrolleure die Betriebseigentümer dadurch nicht angetroffen und somit kann die Kontrolle nicht stattfinden. Presseberichten zufolge hat das Umweltministerium in Bayern eine entsprechende Verfügung erlassen hat, diese Kontrollen bei Nebenerwerbslandwirten zuvor anzukündigen. Herz begrüße diese Änderung sehr, es sei für ihn aber nicht verständlich, warum diese Regelung nicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelte.

 

Laut Herz gebe es im EU-Recht keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieb, weshalb Kontrollen auch bei Haupterwerbsbetrieben unverzüglich angekündigt werden müssten.

 

Grundsätzlich sei die Ankündigung der Cross Compliance-Kontrollen für beide Seiten von Vorteil: „Kontrolleure können sicher sein, auf bäuerlichen Betrieben einen Ansprechpartern anzutreffen und die Landwirte sind in der Lage, ihren Tagesablauf so zu planen, dass die Inspektionen schnell und reibungslos durchgeführt werden können“, so der Abgeordnete. Dadurch werde der Betriebsablauf nicht mehr als unbedingt erforderlich gestört. Der Zweck der Kontrolle bei einer Ankündigung 24 Stunden im Voraus sei nicht gefährdet, da die Zeit nicht ausreiche, um eventuell bestehende Mängel in einem landwirtschaftlichen Betrieb auszubessern.“ In begründeten Verdachtsfällen müssen jedoch unangemeldete Kontrollen auch weiterhin möglich sein“, so Herz.



Der bayerische Landtag lehnte den Dringlichkeitsantrag jedoch mehrheitlich ab, mit der Begründung, dass das geltende Recht unverändert sei. Herz will nun per Anfrage Aufklärung darüber fordern, wie die Regelung tatsächlich aussieht.

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