In Baden-Württemberg und Bayern gibt es für Ackerbauern derzeit keine Möglichkeit, die Sperrfristen für die Ausbringung Stickstoff-haltiger Dünger zu verschieben. Das teilten die beiden Landwirtschaftsministerien in Stuttgart und München mit.
Hierfür werde momentan kein Bedarf gesehen, so das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart. Sollte sich dies ändern, werde man neu entscheiden. Aufgrund der Witterung und der wenigen Ackerkulturen, die noch gedüngt werden dürften, sei eine Verschiebung der Sperrfrist nicht sinnvoll, so die Begründung vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die günstigen und pflanzenbaulich sinnvollen Ausbringtermine im Februar könnten dann nicht mehr genutzt werden.
Ackerbauern hatten sich eine ähnliche Flexibilisierung der Sperrfristen wie bei Grünland und
mehrjährigem Feldfutter gewünscht. Dort haben in diesem Herbst viele süddeutsche Landkreise die Frist per Allgemeinverfügung um zwei Wochen, in Bayern einige sogar um vier Wochen, verschoben. „Der Zeitraum vom 15. November bis 14. Februar 2018 passt für unsere Region besser, da wir häufig im November noch
wüchsiges Wetter haben, im Februar dagegen oft unbefahrbare Flächen“, sagt Albrecht Siegel vom
Landwirtschaftsamt in Ravensburg. In Baden-Württemberg ist eine um vier Wochen versetzte
Sperrfrist nur per Einzelantrag möglich.
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