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Gericht stoppt Volksbegehren gegen Flächenfraß in Bayern

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zum Flächenverbrauch gestoppt. Für Bauernpräsident Walter Heidl absurd: "Bei planungsrechtlichen Verfahren wird fruchtbarer Boden noch immer als reine Verfügungsmasse betrachtet."

Lesezeit: 2 Minuten

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zum Flächenverbrauch gestoppt. Für Bauernpräsident Walter Heidl absurd: "Bei planungsrechtlichen Verfahren wird fruchtbarer Boden noch immer als reine Verfügungsmasse betrachtet. Und das obwohl unsere Lebensmittel darauf wachsen und er Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere bietet“, sagte er am Dienstag.

 

Heidl fordert flächensparende Planungsvorgaben bei Bau- und Infrastrukturprojekten. Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sollten bei allen Planungen weitestgehend geschont werden. „Die Innenentwicklung muss gegenüber dem Bauen auf der grünen Wiese klaren Vorrang haben“, so der Bauernvertreter weiter. Dazu brauche es ein Baulückenkataster und monetäre Anreize. „Die Politik in Bayern muss ein Leerstandsmanagement auf den Weg bringen und ein wesentlich stärkeres Augenmerk auf die Entsiegelung von Infrastrukturbrachen legen“, so Heidl.

 

Zudem muss aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes der Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung für Ausgleichsmaßnahmen weitestgehend Einhalt geboten werden. Stattdessen sollten alternative Möglichkeiten zur Kompensation wie zum Beispiel die ökologische Aufwertung von „Eh-da“-Flächen, nutzungsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) und Ökopunkte genutzt werden. Im Bundesnaturschutzgesetz sei zudem eine Änderung nötig, damit im Rahmen der Energiewende und beim Hochwasserschutz künftig keine Kompensationsmaßnahmen mehr erforderlich sind, da es sich ohnehin um ökologische Projekte handelt.

 

Laut Landesamt für Statistik wird in Bayern momentan eine Fläche von 9,8 Hektar pro Tag für Siedlungs- und Verkehrsflächen überbaut. Hinzu kommen jene Flächen, die der Landwirtschaft wegen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und neuen Grünflächen verloren gehen. „Wenn es darum geht, uns Bauern den fruchtbaren Boden unter den Füßen wegzuziehen, ist Bayern bundesweit Spitzenreiter“, kritisiert Heidl. „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ändert nichts daran: der Entzug von landwirtschaftlichen Flächen ist und bleibt ein drängendes Problem im Freistaat. Wir brauchen flächensparende Lösungen.“

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