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Hauk setzt bei ELR 2019 auf die Innenentwicklung der Gemeinden

Landwirtschaftsminister Peter Hauk will die Hälfte der Fördermittel im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Innenentwicklung und Wohnbauprojekte einsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ziel der Programmausschreibung 2019 sei es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Deshalb würde man 2019 prioritär die Nutzung von Brachflächen, Baulücken sowie von Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer in Bestandsgebäude fördern, betonte der Landwirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Peter Hauk, anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogrammes.



„Der Schwerpunkt des ELR liegt auf der Innenentwicklung. Mit dem Förderschwerpunkt ‚Innenentwicklung/Wohnen‘ entstehen zeitgemäße Wohnungen, neu gestaltete Ortskerne und Raum für neues Bauen in den Ortsmitten“, erklärte der Minister. Auch zur dezentralen Wirtschaftsstruktur leiste das ELR mit der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen einen Beitrag und trage damit zum Erhalt und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen bei.



Mit dem Förderschwerpunkt ‚Grundversorgung‘ unterstütze das ELR außerdem Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Dorfgasthäuser, um die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im Ländlichen Raum zu gewährleisten.


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Außerdem solle das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen attraktiver werden. Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe, wie z.B. Holz, einsetze, bekomme einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersummen. „Die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen ist uns wichtig. Deshalb führen wir diesen sogenannten CO2-Speicherzuschlag ein“, so der Minister.



2018 hatte das Land im Rahmen des ELR-Programmes mit 67 Millionen Euro 1186 Projekte gefördert, davon 921 aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 59 Gemeinschaftseinrichtungen, 149 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 57 Grundversorgungsprojekte.

Damit stieg die Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fünf Millionen Euro an. Zeitgemäßer Wohnraum, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und der Erhalt eines attraktiven Nahversorgungsangebots standen im Fokus des ELR 2018.



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