Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Heidl beklagt höheren Mindestlohn

Billiges Obst und Gemüse aus dem Ausland werden auch weiterhin den Preis im Inland bestimmen, prognostiziert BBV-Präsident Walter Heidl. Der künftig höhere Mindestlohn gefährde daher die Existenz der arbeitsintensiven Sonderkulturbetriebe im Inland.

Lesezeit: 2 Minuten

Billiges Obst und Gemüse aus dem Ausland werden auch weiterhin den Preis im Inland bestimmen, prognostiziert BBV-Präsident Walter Heidl. Der künftig höhere Mindestlohn gefährde daher die Existenz der arbeitsintensiven Sonderkulturbetriebe.


Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Gerade Landwirte, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen in den nächsten zwei Jahren mit deutlich höheren Lohnkosten rechnen, warnt der Bayerische Bauernverband (BBV) in München.



Der Grund: Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wird die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 wohl auf 9,19 Euro brutto pro Stunde anheben. Ab 2020 soll der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro steigen.





Prinzip gebrochen – "Planungssicherheit passé"



Damit sei eine Steigerung um insgesamt 5,8 Prozent geplant. Bauernpräsident Walter Heidl sieht insbesondere die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung  kritisch: „Damit wird das ursprünglich garantierte Prinzip der zweijährigen Anpassung gebrochen. Damit ist jede Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe passé", so der Präsident in einer Pressemitteilung.



Der Mindestlohn solle eigentlich alle zwei Jahre angepasst werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2019 sei deshalb bereits erwartet worden. Doch der Vorschlag einer zweistufigen Erhöhung sei überraschend gekommen.



Heidl befürchtet, dass zahlreiche Betriebe – insbesondere arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe – von den immens steigenden Lohnkosten betroffen sein werden – und damit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Existenz gefährdet sind. „Im Gegensatz zu Wirtschaftsbereichen, die aufgrund der florierenden wirtschaftlichen Situation erhebliche Gewinnzuwächse verzeichnen konnten, stagnieren die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft“, sagte Heidl.





Ausland macht den Preis



Er zeigt sich skeptisch, dass die gestiegenen Lohnkosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden können. Vielmehr ist zu befürchten, dass günstige ausländische Produkte die Preise am Obst- und Gemüsemarkt vorgeben werden. „Die unverhältnismäßig hohe Steigerung des Mindestlohns verstärkt den Wettbewerbsnachteil der heimischen Landwirtschaft – insbesondere bei den Lohn- und Arbeitskosten“, warnt Heidl.





Läuft sogar die Dreimonats-Regelung aus?



Für die Anpassung des Mindestlohns fordert der Bauernpräsident deshalb, dass die besondere Situation der Land- und Forstwirtschaft von der Bundesregierung berücksichtigt wird.



In diesem Zusammenhang fordert der Bauernverband auch, dass die 70-Tage bzw. Dreimonats-Regelung bei der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung fortgeführt werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage läuft sie zum 31. Dezember 2018 aus. Künftig würden dann wieder alte Grenzen von 50 Tagen bzw. zwei Monate gelten.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.