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Kaniber fordert Korrekturen bei der EU-Agrarpolitik

Deutliche Korrekturen der Reformpläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber am Dienstag in Brüssel beim Treffen der deutschen Agrarminister mit Agrarkommissar Phil Hogan und Haushaltskommissar Günther Oettinger gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutliche Korrekturen der Reformpläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber am Dienstag in Brüssel beim Treffen der deutschen Agrarminister mit Agrarkommissar Phil Hogan und Haushaltskommissar Günther Oettinger gefordert. Neben dem Erhalt der Mittel auf dem bisherigen Niveau setzte sich die bayerische Ministerin vor allem auch für wirksame Fortschritte in Sachen Bürokratieabbau ein. „Es ist den Landwirten nicht vermittelbar, dass sie einerseits Einbußen der Fördermittel hinnehmen sollen und gleichzeitig keine spürbare Entlastung von den bürokratischen Auflagen vorgesehen ist“, so die Ministerin.

 

Sie erinnerte die beiden Kommissare daran, dass von den Ende vergangenen Jahres in der Omnibus-Verordnung beschlossenen Erleichterungen in den Vorschlägen der Kommission nun nichts mehr zu finden sei. „Die Agrarpolitik nach 2020 muss nun endlich beim Bürokratieabbau vorankommen und die Landwirte wahrnehmbar entlasten“, sagte Kaniber.

 

Eine klare Absage erteilte sie bei dieser Gelegenheit SPD-Forderungen, die Direktzahlungen auslaufen zu lassen. Ebenso dürften diese aber auch nicht ständig mit zusätzlichen Auflagen belastet werden, wie dies die Grünen forderten. Die erste Säule sei zur Einkommenssicherung der bäuerlichen Betriebe unabdingbar.

 

Gegenüber den Kommissaren warnte die Ministerin, die zugesagten nationalen Spielräume nicht durch enge Vorgaben aus Brüssel wieder zunichte zu machen. „Die Kommission kann den Mitgliedern nicht mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Agrarpolitik übertragen und gleichzeitig die Vorgaben so detailliert festlegen, dass am Ende keine Anpassung an regionale Gegebenheiten mehr möglich ist“, kritisierte Kaniber. So müssen beispielsweise die Prüfung des „echten Landwirts“ und die Definition des Dauergrünlands von den einzelnen Mitgliedsstaaten selbst entschieden werden können. Auch Bagatellverstöße bei den Ohrmarken dürften künftig nicht mehr über das Förderrecht zusätzlich sanktioniert werden.

 

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