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"Rote Gebiete" Bayern jetzt offiziell beschlossen

Lange diskutierte der Freistaat über die Umsetzung der Düngeverordnung, nun beschloss die Regierung die Maßnahmen offiziell. In den sogenannten roten Gebieten müssen die Landwirte künftig Boden und Wirtschaftsdünger auf Nährstoffgehalte analysieren. Umweltminister Huber stockt zudem den Vertragsnaturschutz auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Lange diskutierte der Freistaat über die Umsetzung der Düngeverordnung, nun beschloss die Regierung die Maßnahmen offiziell. In den sogenannten roten Gebieten müssen die Landwirte künftig Boden und Wirtschaftsdünger auf Nährstoffgehalte analysieren. Umweltminister Huber stockt zudem den Vertragsnaturschutz auf.

 

Die Bayerische Staatsregierung hat die Ausführungsverordnung zur Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen. Umweltminister Dr. Marcel Huber begrüßte den Beschluss und betonte: "Der Schutz unserer Gewässer ist eine der entscheidenden Zukunftsaufgaben. Sauberes Grundwasser ist einer unserer größten Schätze. Die heutige Entscheidung bedeutet einen enormen Sprung für den Gewässerschutz. Wir gehen das Thema Nitrat im Grundwasser kraftvoll an. Dazu setzen wir die Vorgaben des Bundes mit Vernunft und regionalen Schwerpunkten um. Das neue Maßnahmenpaket wird bayernweit Fortschritte bringen. Nach drei Jahren werden wir die Maßnahmen evaluieren. Sollte sich dann zeigen, dass weitere Schritte erforderlich sind, wird nachjustiert."

 



Ein Fünftel Bayerns ist "Rotes Gebiet"



Die Bundes-Düngeverordnung von 2017 verpflichtet darüber hinaus die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen zusätzliche verbindliche Anforderungen an die Düngung festzusetzen. Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in diesen Gebieten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu ergreifen sind.





Vorschrift: Boden- und Gülleanalyse



Dies betrifft in Bayern rund ein Fünftel der Landesfläche. In diesen Gebieten sind über die Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung hinaus weitere Maßnahmen umzusetzen wie etwa die Bestimmung des im Boden gespeicherten mineralisierten Stickstoffs im Frühjahr oder die Messung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung.



Mit diesen Maßnahmen werde sichergestellt, dass einerseits der im Boden vom Vorjahr noch gespeicherte Stickstoff sowie der genaue Nährstoffgehalt des Naturprodukts Wirtschaftsdünger bei der Düngeplanung berücksichtigt werden, so das Umweltministerium.

 

Bayern unternehme bereits vielfältige Anstrengungen, um die Qualität der Gewässer weiter zu verbessern. Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat der Freistaat ein Maßnahmenpaket beschlossen. Bis 2021 würden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert, meldet das Ministerium.





10 Mio. € mehr für Vertragsnaturschutz



Zu den wichtigsten anstehenden Aufgaben würden eine weitere Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer, Strukturverbesserungen in den Oberflächengewässern inklusive der Ufer- und Auenbereiche sowie die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern gehören. Daneben werde das Vertragsnaturschutzprogramm für eine naturnahe Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen um 10 Millionen Euro jährlich aufgestockt.

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