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Salmonellen im Futter: Wer haftet

Zum zweiten Mal binnen eines halben Jahres rief ADM Sojaschrot wegen Salmonellen zurück. Auf Fragen betroffener Landwirte antwortet Rechtsanwalt Dominik Schletter. Schadenersatz.

Lesezeit: 5 Minuten

Zum zweiten Mal binnen eines halben Jahres rief ADM Sojaschrot wegen Salmonellen zurück. Auf Fragen betroffener Landwirte antwortet Rechtsanwalt Dominik Schletter.

 

Schadenersatz:Muss der Futterhersteller den Schaden ersetzen?


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Ja. Es besteht ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Nach dem LFGB übernimmt der Futtermittelhersteller Gewähr dafür, dass das Futtermittel den Anforderungen der Verordnung des europäischen Parlaments und Rates Nr. 767/2009 entspricht. Dazu gehört, dass das Futter unverdorben ist. Durch die Kontamination ist dies nicht mehr der Fall.


Verschulden: Was bedeutet „verschuldensunabhängige“ Haftung?


Das bedeutet, dass der Hersteller sich nicht darauf berufen kann, alle zumutbaren Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen ergriffen zu haben. Er muss dennoch zahlen.




Rückruf auf Verdacht:Mein Hersteller argumentiert, dass nicht alle zurückgerufenen Chargen tatsächlich kontaminiert waren. Befreit ihn das vom Schadenersatz?


Nein. Zwar muss der Mangel nach der Rechtsprechung prinzipiell konkret bei der jeweiligen Charge nachgewiesen werden. Der Verdacht einer Verunreinigung reicht für die verschuldensunabhängige Haftung nicht aus. Allerdings ist es ebenfalls ausreichend, dass die Charge auf Veranlassung der Aufsichtsbehörde oder des Verkäufers zurückgerufen wird und nicht weiter verwendet werden darf, da dem Futtermittel dann die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit fehlt und es somit keine handelsübliche Beschaffenheit mehr hat.


Schlachthofpauschalen:Mein Schlachter hat die betroffenen Tiere separat verarbeitet und mir dafür eine Pauschale abgezogen. Der Hersteller sagt, diese sei „nicht substantiiert“ und will sie nicht zahlen. Zu Recht?


Nein. Der Einwand, dass eine Forderung nicht substantiiert ist, wird häufig genutzt. Dies soll bedeuten, dass eine Prüfung des Anspruches aufgrund der vorgelegten Informationen nicht möglich ist.

Soweit Sie aber für diese Bearbeitungsgebühren Rechnungen haben und Mitarbeiter des Schlachthofes als Zeugen zur Verfügung stehen, dass das Vieh nur mit der separaten Schlachtung angenommen wurde, ist dies für den Schadensersatzanspruch ausreichend. Das gilt, solange die Kosten den Wert des Tieres nicht überschreiten.


Arbeitsaufwand:Ich musste mein Futtersilo und die Fütterungsanlage reinigen und desinfizieren. Zudem musste ich meine Tiere für den Salmonellentest zu einem weiter entfernten Schlachthof fahren. Erhalte ich dafür Ersatz?


Ja. Die Reinigung und Desinfektion ist zu ersetzen, soweit es notwendig für die Weiterbenutzung der Anlage war. Gleiches gilt für den Transport der Tiere, soweit der Mehraufwand deren Wert nicht überschreitet.


Leistungsabfall: Weil ich einige Tage auf das Ersatz-Eiweißfutter warten musste, fiel die Leistung meiner Tiere ab. Haftet der Hersteller auch dafür?


Sie müssten darlegen und beweisen, dass kein Ersatzfutter besorgt werden konnte und die Gewichtseinbußen in der mangelnden Eiweißzufuhr begründet liegen. Das Erstere kann durch Zeugen, das Zweite durch ein Sachverständigengutachten bewiesen werden. Allerdings wird ADM diesen Schadensposten mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen, da er im Vergleich mit den anderen Schadenspositionen nur schwer bewiesen werden kann.


Nächste Schritte: Wie erhalte ich den Schaden vom Hersteller ersetzt?



Machen Sie alle angefallenen Schäden – auch schwer nachweisbare – unter Angabe der hierfür erforderlichen Tatsachen (Schadenshöhe, Art des Schadens) bei ADM schriftlich geltend.

Sollten ADM nicht oder ablehnend reagieren, besprechen Sie mit einem Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage.-cm-

 


Die ausführlichen Antworten von RA Schletter finden Sie als Abonnent unter topagrar.com/heft+ oder direkt unter diesem Link.


Wieder Sojaschrot-Rückruf bei ADM


Mitte März fand die ADM Spyck GmbH erneut Spuren von Salmonellen im gentechnikfreien Sojaschrot aus dem Werk Straubing. Aus einem „Überfluss der Vorsicht“ habe man Behörden und Kunden informiert, erläutert die Pressestelle von ADM gegenüber top agrar. Man teste intern regelmäßig auf Salmonellen und behandle nun allen Schrot aus dem Werk Straubing, um potenziell vorhandene Erreger abzutöten.

Zur Zahl der betroffenen Landwirte nimmt ADM keine Stellung. Man befinde sich aber bezüglich des Umfangs des Rückrufs „in Diskussionen“ mit den Behörden. Branchenkreisen zufolge sperrte die Futtermittelbehörde auch unbetroffene Chargen.


Dies ist der zweite Vorfall binnen eines halben Jahres. Zuvor hatten Landwirte kurz vor Weihnachten erfahren, dass rund 20 000 t gentechnikfreies Soja- und 840 t Rapsschrot von ADM möglicherweise belastet sind.


Betroffene Chargen waren jedoch längst ausgeliefert, Landwirte hatten sie teils bereits verfüttert. Die Schlachter verarbeiteten betroffene Tiere separat. Den Mehraufwand sowie Kosten für Salmonellentests stellten einige Schlachthöfe in Rechnung. Landwirte berichten von Abzügen von bis zu 6 € pro Tier. ADM selbst spricht von Schlachthofpauschalen von „bis zu 60 €“.


Um wieder eine Freigabe von der Veterinärbehörde zu erhalten, mussten die Landwirte fünf zum Schlacht-

hof angelieferte Tiere auf Salmonellen beproben lassen. Manche mussten für die Tests weiter entfernte Schlachthöfe anfahren.


ADM lehnte eine Schadensregulierung nach dem ersten Vorfall grundsätzlich ab. Die bloße administrative Abwicklung des Vorfalls, bereits verfütterte Ware oder nicht weiter substantiierte Pauschalen von Schlachhöfen seien „grundsätzlich nicht erstattungsfähig“.

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