Ein einzelner Wolf soll vergangene Woche für den Tod der 44 Schafe bei Bad Wildbad (Landkreis Calw) verantwortlich sein. Das gab das Umweltministerium nun nach einer Genanalyse des männlichen Tieres bekannt. Das Tier, das unter dem Kürzel "GW 852 m" geführt wird, soll offenbar aus Norddeutschland eingewandert sein und schon im November in der Nähe drei Schafe getötet haben. Laut Umweltminister Franz Untersteller müsse man nun davon ausgehen, dass dieser Wolf in der Region sesshaft geworden sei.
Per Definition spreche man nach Angaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) von einem "territorialen Wolf", wenn ein einzelnes Tier über mindestens sechs Monate in einem Gebiet nachgewiesen werde. Bei zwei Tieren (Rüde und Fähe) spreche man von einem territorialen Paar und bei drei oder mehr Wölfen von einem Rudel.
Aktuell wird vom Umweltministerium an einer Weiterentwicklung des „Handlungsleitfadens zum Auftauchen einzelner Wölfe“ gearbeitet. In diesem Managementplan würden laut FVA auch Maßnahmen erläutert, die in Regionen mit territorialen Tieren zu ergreifen seien, erläutert. Generell werde empfohlen, darauf zu achten, dass Elektrozäune möglichst korrekt aufgestellt sind und keine Durchschlupfmöglichkeiten aufweisen.
Die FVA, die mit dem Wolfsmonitoring in Baden-Württemberg beauftragt ist, nimmt Hinweise mit Wolfsverdacht jeder Art entgegen. Je nachdem, um welche Hinweisart es sich handelt, gebe es anschließend unterschiedliche Möglichkeiten, weitere Untersuchungen anzustellen. Hier spielen z.B. auch die Zeit zwischen Fund und Meldung, die Witterungsbedingungen oder die Gesamtumstände eine wichtige Rolle.
Individuell werde dann laut FVA beurteilt, welche Untersuchungsmöglichkeiten erfolgsversprechend seien. Sofern ein initialer, begründeter Wolfsverdacht bestehe, werde versucht, den Spuren so genau wie möglich nachzugehen. Dabei seien zum Beispiel genetische Spuren (Speichel an gerissenen Tieren, Kot, Urin oder Haare) wichtig, aber auch die Qualität und Menge der Genprobe.
Verdachtssituationen sollten möglichst zeitnah an die FVA oder den/die zuständige/n Wildtierbeauftragte/n des Landkreises gemeldet werden. Je schneller Untersuchungen erfolgen können, desto erfolgsversprechender sind sie, erläutert die FVA. Hinweise können an die FVA unter 0761 /4018-274 und info@wildtiermonitoring.de gemeldet werden.
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Ein einzelner Wolf soll vergangene Woche für den Tod der 44 Schafe bei Bad Wildbad (Landkreis Calw) verantwortlich sein. Das gab das Umweltministerium nun nach einer Genanalyse des männlichen Tieres bekannt. Das Tier, das unter dem Kürzel "GW 852 m" geführt wird, soll offenbar aus Norddeutschland eingewandert sein und schon im November in der Nähe drei Schafe getötet haben. Laut Umweltminister Franz Untersteller müsse man nun davon ausgehen, dass dieser Wolf in der Region sesshaft geworden sei.
Per Definition spreche man nach Angaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) von einem "territorialen Wolf", wenn ein einzelnes Tier über mindestens sechs Monate in einem Gebiet nachgewiesen werde. Bei zwei Tieren (Rüde und Fähe) spreche man von einem territorialen Paar und bei drei oder mehr Wölfen von einem Rudel.
Aktuell wird vom Umweltministerium an einer Weiterentwicklung des „Handlungsleitfadens zum Auftauchen einzelner Wölfe“ gearbeitet. In diesem Managementplan würden laut FVA auch Maßnahmen erläutert, die in Regionen mit territorialen Tieren zu ergreifen seien, erläutert. Generell werde empfohlen, darauf zu achten, dass Elektrozäune möglichst korrekt aufgestellt sind und keine Durchschlupfmöglichkeiten aufweisen.
Die FVA, die mit dem Wolfsmonitoring in Baden-Württemberg beauftragt ist, nimmt Hinweise mit Wolfsverdacht jeder Art entgegen. Je nachdem, um welche Hinweisart es sich handelt, gebe es anschließend unterschiedliche Möglichkeiten, weitere Untersuchungen anzustellen. Hier spielen z.B. auch die Zeit zwischen Fund und Meldung, die Witterungsbedingungen oder die Gesamtumstände eine wichtige Rolle.
Individuell werde dann laut FVA beurteilt, welche Untersuchungsmöglichkeiten erfolgsversprechend seien. Sofern ein initialer, begründeter Wolfsverdacht bestehe, werde versucht, den Spuren so genau wie möglich nachzugehen. Dabei seien zum Beispiel genetische Spuren (Speichel an gerissenen Tieren, Kot, Urin oder Haare) wichtig, aber auch die Qualität und Menge der Genprobe.
Verdachtssituationen sollten möglichst zeitnah an die FVA oder den/die zuständige/n Wildtierbeauftragte/n des Landkreises gemeldet werden. Je schneller Untersuchungen erfolgen können, desto erfolgsversprechender sind sie, erläutert die FVA. Hinweise können an die FVA unter 0761 /4018-274 und info@wildtiermonitoring.de gemeldet werden.