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Höchste Aufmerksamkeit im Maschineneinsatz

Obwohl Erntemaschinen laufend technisch verbessert werden, verzeichnet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weiterhin hohe Unfallzahlen im Umgang mit ihnen. Viele der heutigen Erntemaschinen stellen durch ihre komplexen Bauweisen und ihre Abmaße immer höhere Anforderungen an die Bediener.

Lesezeit: 6 Minuten

Obwohl Erntemaschinen laufend technisch verbessert werden, verzeichnet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weiterhin hohe Unfallzahlen im Umgang mit ihnen.

 

Viele der heutigen Erntemaschinen stellen durch ihre komplexen Bauweisen und ihre Abmaße immer höhere Anforderungen an die Bediener. Für landwirtschaftliche Unternehmer wird es indes immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden, das die modernen Mähdrescher oder Feldhäcksler fahren kann. Was früher mit einer kurzen Einweisung getan war, erfordert heute oftmals eine Fahrerschulung durch den Hersteller oder durch die Werkstatt.


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Typische Unfallursachen


Im Umgang mit Erntemaschinen werden der SVLFG vor allem Unfälle im Straßenverkehr, beim Auf- und Absteigen der Maschine sowie bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gemeldet. Letztere enden besonders schlimm, wenn in die laufende Maschine eingegriffen wird.


Insbesondere während der Grasernte mit dem Feldhäcksler ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Verstopfungen im Bereich von Messertrommel und Wurfbeschleuniger erfordern bei der Störungsbeseitigung zum Teil manuelles Eingreifen.


Bevor jedoch Schutzeinrichtungen entfernt werden dürfen, müssen alle Aggregate (Messertrommel und Wurfbeschleuniger) zum Stillstand gekommen sein. Dies kann je nach Bauart des Feldhäckslers über zwei Minuten dauern. Keinesfalls darf der Feldhäcksler bei geöffneten Schutzeinrichtungen in Gang gesetzt werden, um die Beseitigung der Verstopfung zu kontrollieren. Um dieses richtige Verhalten zu fördern, ist eine ausreichende und angemessene Unterweisung des Feldhäckslerfahrers und der Mitglieder der Häckselkette erforderlich. Diese Unterweisung muss vor Erntebeginn erfolgen und ist bei Bedarf regelmäßig zu wiederholen.

 

Personen in nächtlicher Dunkelheit oder im sogenannten toten Winkel der Maschine sind besonders gefährdet, da sie vom Fahrer leicht übersehen werden können. Rückfahrkameras und Spiegelsysteme verbessern die Übersicht.


Ein weiterer Unfallschwerpunkt ist das Freischleppen von festgefahrenen Maschinen. Hier werden besondere Anforderungen an die zu nutzenden Anschlagmittel und -punkte gestellt.


Mitarbeiter unterweisen


Der Unternehmer hat seine Mitarbeiter in der Arbeitssicherheit zu unterweisen. Auch wenn diese „vom Fach“ sind, werden mit einer Unterweisung der Standpunkt des Arbeitgebers verdeutlicht und bestehende Wissenslücken der Mitarbeiter geschlossen. Die Unterweisung sollte unbedingt dokumentiert werden.


Als Unterstützung dienen Unterweisungshilfen und Betriebsanweisungen, welche die SVLFG im Internet bereit stellt unter www.svlfg.de. Auch die Betriebsanleitungen der Hersteller enthalten wichtige Informationen zur Arbeitssicherheit.


Arbeitszeit spielt wichtige Rolle


Auch die Arbeitszeit spielt eine gewichtige Rolle. Sind Mitarbeiter übermüdet und bis an ihre Leistungsgrenze belastet, können gefährliche Situationen entstehen. Das Arbeitszeitgesetz ist zwingend zu beachten. Gegebenenfalls ist eine Schichtarbeitsregelung vorzusehen.


Erntemaschinen im Straßenverkehr


Im Umgang mit Erntemaschinen sind auch alle verkehrsrechtlichen Vorgaben zu beachten. So muss der Verantwortliche die Fahrzeugmaße kennen und eventuell erforderliche Genehmigungen einholen. Alle Fahrzeugteile sind für die Straßenfahrt auf Transportstellung zu bringen. Scharfe Kanten und hervorstehende Teile sind abzudecken und/oder kenntlich zu machen.


Während des Betriebes der Erntemaschine müssen alle beweglichen Teile abgedeckt bzw. mit den vom Hersteller vorgesehen Schutzeinrichtungen ausgestattet sein. Das Öffnen der Schutzeinrichtungen darf nur mit Hilfe eines Werkzeuges möglich sein.


Griff in laufende Maschinen


Immer wieder führt der Eingriff in laufende Maschinen zu schwerwiegenden Unfällen. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind nur dann auszuführen, wenn der Motor abgestellt ist und der Nachlauf der Maschine bis zum Stillstand aller sich drehenden Teile abgewartet wurde.


Während der Arbeiten an scharfkantigen Teilen, zum Beispiel an Schneidemessern, sind geeignete Handschuhe zu tragen. Beim Neustart der Maschine müssen alle Schutzeinrichtrungen montiert sein und sich alle Personen außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten.


Aufstieg und Abstieg


Grundsätzlich ist die Maschine vorwärts zu besteigen und rückwärtig zu verlassen. So können alle Festhaltepunkte gut erreicht werden. Die Haltegriffe werden erst dann losgelassen, wenn man sicher mit beiden Beinen auf dem Boden steht. Wer die letzten Stufen des Aufstieges mit einem Absprung auslässt, geht ein hohes Risiko von Gelenksverletzungen ein. Beim Aufkommen auf dem Boden nach einem Absprung wirkt das bis zu Vierfache des Körpergewichts auf die Gelenke. Die Belastung des gesamten Muskel-Skelettsystems, insbesondere des Rückens, ist also enorm erhöht.


Abschleppen


Vor allem in der späten Jahreszeit sitzen Maschinen aufgrund der Nässe häufiger auf dem Feld fest. Daher haben viele Betriebe inzwischen auf Raupenfahrwerke umgerüstet. Muss jedoch in letzter Konsequenz „freigeschleppt“ werden, sind ausschließlich hierfür geeignete Anschlagmittel zu verwenden. Diese müssen komplett unbeschädigt und für die zu erwartenden Lasten ausgelegt sein. Empfohlen werden sogenannte Schleppschlingen aus dem Fachhandel.


Häufiger Schwachpunkt neben den Seilen sind auch die Anschlagpunkte an den Maschinen. So sind Anhängerkupplungen oder Kuppelpunkte an Betonfrontgewichten nicht für solche Beanspruchungen ausgelegt.


Wartung der Maschinen


Die regelmäßige Wartung – insbesondere vor Inbetriebnahme der Maschine – und Instandsetzung von Verschleißteilen ist unerlässlich. Hierzu zählen auch die stark beanspruchten Teile wie Oberlenker, Unterlenker oder Kugelkopf. Sind äußerliche Beschädigungen zu erkennen, sind die Teile auszutauschen. Dabei dürfen nur Original-Ersatzteile oder vom Hersteller freigebende verbaut werden. Demontierte Schutzeinrichtungen sind nach den Arbeiten wieder ordnungsgemäß an die Maschine anzubringen.


Werden Motor und Kühlsystem gewartet, ist auf den Aggregatzustand zu achten. Der Kühlmittelstand darf nur bei kaltem Motor geprüft bzw. der Kühlerdeckel geöffnet werden, denn das System steht unter Druck.

Werden Arbeiten an der Maschine verrichtet, muss deren Antrieb abgeschaltet sein und sicher abgestützt werden. Nur der Dreipunkt in der Hydraulik ist keine sichere Abstützung! Es sind daher zusätzlich stets Unterstellböcke zu verwenden. Der Zündschlüssel ist abzuziehen, das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern und die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten. Hinweise zur Unfallverhütung enthält die Internetseite www.svlfg.de, zum Beispiel das Faltblatt „Tipps für die Erntezeit“ oder die Checkliste „Selbstfahrhäcksler“ sowie Unterweisungshilfen, Betriebsanweisungen, Dokumentationshilfen oder Informationen zur Fahrersitzeinstellung und Wartung.


Komfortable Fahrerkabinen


Im Laufe der Jahre sind die Fahrerkabinen und ihre Ausstattung immer komfortabler geworden. So sind rückengerechte Sitze und klimatisierte Kabinen mittlerweile zum Standard geworden. Diese Vorteile kommen jedoch nur dann zur Geltung, wenn der Sitz korrekt auf den Fahrer und die Klimaanlage fachgerecht eingestellt wird.


Die Kabineninnentemperatur sollte keinen größeren Unterschied zur Außentemperatur als sechs Grad Celsius betragen. So werden die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden des Fahrers optimal gefördert.

Die korrekte Sitzeinstellung erhöht die Lebensdauer des Sitzes um bis zu 600 Stunden - abhängig von den tatsächlichen Belastungen. Außerdem wird so die Wirbelsäule optimal entlastet, Verspannungen im Rückenbereich werden reduziert und einer vorzeitigen Ermüdung des Fahrers wird entgegengewirkt. Fahrersitze müssen regelmäßig gewartet werden, da ihre Mechanik verschleißen kann.


Zusammenfassung


Zusammenfassend hat der Unternehmer mindestens folgende Punkte zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen,
  • Beschäftige unterweisen,
  • Nötige Qualifikation der Beschäftigten sicherstellen (z. B. Fahrerlaubnis),
  • Technischen Einheiten auf alle sicherheitsrelevanten Elemente prüfen (z.B. Befestigung, Beleuchtung, Genehmigungen),
  • Fahrersitze auf Funktion prüfen und Mitarbeiter in deren korrekte Einstellung unterweisen,
  • Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (z. B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Atemschutzfilter FFP2, Warnwesten oder Signalkleidung),
  • Sichere Abstützböcke für den Aufenthalt unter angehobenen Arbeitsmitteln zur Verfügung stellen,
  • Arbeitszeitgesetz einhalten,
  • Motor bei Wartungs- und Reparaturarbeiten abstellen und den Stillstand aller Teile abwarten.

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