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Ist Ihre Platte noch dicht?

Neue Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verschärfen die Auflagen für die Lagerung von Futter und Festmist. Überprüfen Sie jetzt unbedingt Ihre Anlagen. Undichte Bodenplatten und fehlende Entwässerungskonzepte sind die Hauptursachen, die zu einer Stilllegung führen können.

Lesezeit: 4 Minuten

Neue Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verschärfen die Auflagen für die Lagerung von Futter und Festmist. Überprüfen Sie jetzt unbedingt Ihre Anlagen.


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Undichte Bodenplatten und fehlende Entwässerungskonzepte sind die Hauptursachen, die zu einer Stilllegung von Siloplatten und Mistlagern führen können. Damit Sie bei einem Besuch der zuständigen Behörde keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie eventuelle Mängel an Ihrer Anlage rechtzeitig beheben. Falls Sie einen Neubau planen oder Ihr bestehendes Lager baulich verändern wollen, gibt es vieles zu beachten.


Sanierung bestehender Lager


Solange Sie einfache Sanierungen vornehmen, ist keine Baugenehmigung notwendig. Für das Erneuern von Fugen, Betonieren von Aufkantungen oder Legen von Entwässerungsrinnen und -leitungen reicht es, wenn die zuständige Wasserbehörde das Konzept absegnet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bestehende Bodenplatten baulich zu verbessern. Sofern die Bodenplatte statisch ausreichend bemessen, frei von Rissen oder Schäden und eine Fachfirma den Boden für ausreichend geeignet hält, können Sie beispielsweise eine Asphaltdeckschicht über eine bestehende Betonplatte ziehen. Wichtig ist bei allen Sanierungsmaßnahmen aber, dass Sie Größe, Ausführung und Statik der Lagerflächen unverändert lassen.


Der Anteil der möglichen Eigenleistung ist bei allen Baumaßnahmen aber sehr gering. Die AwSV schreibt vor, dass Fachbetriebe nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes die Instandsetzung und den (Um-) Bau solcher Anlagen vornehmen müssen, wenn sie folgende Größenordnungen überschreiten:

  • 1000 m3 Lagervolumen bei Fahrsilos und Festmistlager
  • 25 m3 Lagervolumen bei Sickersaftbehältern
  • 500 m3 Lagervolumen bei sonstigen JGS-Anlagen (z.B. Güllebehälter)
Doch auch für die Sanierung und den Bau kleinerer Anlagen geht kein Weg an einer Baufirma vorbei. Die ordnungsgemäße Ausführung eines Bauvorhabens, wie zum Beispiel die Dichtigkeit der Bodenplatte, muss schriftlich bestätigt sein.


Generell haben neue Anlagen, die vor dem 31.7.2017 gebaut wurden und ein Lagervolumen (Mist oder Futter) von 1500 m3 nicht überschreiten, einen Bestandsschutz. Die Anlage muss die Bestimmungen der alten JGS-Verordnung erfüllen. Im Einzelfall können die zuständigen Behörden aber Anpassungsmaßnahmen einfordern.


Bodenplatte

  • Generell: Die Bodenplatte muss dicht sein. Brüchiger Beton/rissiger Schotter oder Pflaster ist nicht zulässig.
  • Bei Mistlagern: nach DIN 1045 aus wasserundurchlässigem Beton, Asphalt ist hier nicht zu empfehlen, da die chemischen Eigenschaften von Jauche und Mist das Material angreifen.
  • Betongüte C25/30 LP oder C35/40 (mit chem. Zuschlagstoffen).
  • Bei Fahrsilos: wasserundurchlässiger Beton oder Asphalt.
  • Besser ist aber Asphalt ohne Kalksteinanteil (säurestabiler als Beton).
  • Beton ist nur mit einem aufwendigen und teuren Schutzanstrich dauerhaft säurefest.
Unterbau

  • Vor Baubeginn muss eine Fachfirma den Untergrund beurteilen.
  • Teilweise bestehen unterschiedliche Auflagen für den Untergrund (z.B. spezielle Folien unter der Bodenplatte in Wasserschutzgebieten).
  • Unterbau vorbereiten wie bei einer Hoffläche. Dazu am besten Schotter verwenden. Dabei sollten sie darauf achten, welches Material hier zugelassen ist. RC-Material (Recycling-Schotter) hat meistens keine Zulassung.
  • Den Boden ausreichend verdichten, Schichtdicken einhalten. Oft reichen hier 20 bis 40 cm verdichtetes Material je nach Bodenart.
Seitenwände

  • Wasserdicht!
  • Bei Mistlager Empfehlung: Ortbeton.
  • Bei Fahrsilos Fertigelemente mit JGS-Zulassung oder Ortbeton.
  • Eine Fachfirma muss in beiden Fällen die Fugen versiegeln.
  • Betonblocksteine oder Wände aus Schalungssteinen sind jeweils nicht zulässig.
Ablaufrinne

  • Ausführung als Muldenrinne oder Abgrenzung durch Aufkantung.
  • Die Aufkantung muss mindestens 10 cm hoch sein, damit wassergefährdende Stoffe nicht austreten können.
  • Einläufe mit 2-Stopfensystem können helfen, sauberes und verschmutztes Wasser zu trennen.
Sammelbehälter


  • Vom Einlauf gelangt die Jauche/Silagesickersäfte/Gärsäfte oder verunreinigtes Niederschlagswasser in einen Sammelbehälter.
  • Zulässig als Sammelbehälter ist: monolitischer, einteiliger, epoxidharzbeschichteter Betonbehälter oder Kunststofftank (PE, PP).
  • Wichtig: Behälter benötigen eine JGS-Zulassung.

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