Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Treckermaut: Bauernverband rät zu Drosselung der Höchstgeschwindigkeit

Ab dem 1. Juli 2018 wird die bestehende Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Dann gilt sie auch für Traktoren - wir berichteten.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Juli 2018 wird die bestehende Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Dann gilt sie auch für Traktoren - wir berichteten. Ausgenommen davon sind lof-Fahrzeuge "im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h".



Zu den lof-Zugmaschinen/lof-Fahrzeugen, die bislang von der Mautpflicht befreit sind, gehören u.a. Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer 891000 bzw. 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 bzw. 872000, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt (sog. Schnellläufer), sofern sie "für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr" betreiben, erklärt der Bayerische Bauernverband (BBV).



Nach aktuellen Urteilen erscheint die bislang praktizierte Mautbefreiung für Schnellläufer nicht mehr möglich und das Bundesamt für Güterverkehr hat sich der neuen Rechtslage angeschlossen. Damit werden auch lof-Fahrzeuge von Landwirten, soweit sie mit einer "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h" die mautpflichtigen Straßen nutzen, mautpflichtig. Die rechtlichen und politischen Möglichkeiten, dagegen anzugehen, werden derzeit geprüft – der Ausgang ist offen. Halter von lof-Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten sollten daher darüber nachdenken, ob nicht eine Drosselung auf die 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sinnvoll wäre. Die Mautpflicht wäre dann kein Thema mehr.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.