Warngeld droht: Auch Traktorenfahrer müssen sich anschnallen!
Wenn ein Traktorsitz einen Anschnallgurt besitzt, muss der Fahrer diesen auch anlegen. Das geht aus § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor. Das Bundesverkehrsministerium erklärt, für welche Traktoren das gilt und was mit älteren Modellen ist, die erst jetzt zugelassen wurden.
Wenn ein Traktorsitz einen Anschnallgurt besitzt, muss der Fahrer diesen auch anlegen. Das geht aus § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor. Das stellt das Bundesverkehrsministerium klar und ergänzt:
„Handelt es sich um ein typgenehmigtes Fahrzeug nach der Verordnung (EU) 167/2013, welches nach dem 1.1.2016 genehmigt wurde, so ist eine Ausrüstung mit Gurten und Gurtverankerungspunkten verpflichtend. Ist die Genehmigung des Fahrzeugs vor diesem Stichtag ausgestellt worden, das Fahrzeug jedoch nach dem 1.1.2018 erstmals zugelassen worden, so gilt auch hier eine Ausrüstungspflicht mit Gurten und Gurtverankerungspunkten. In diesen Fällen sind Gurte vorgeschrieben und es gilt die sog. Anschnallpflicht.“
Nach welcher Vorschrift das Fahrzeug genehmigt wurde, können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen (Übereinstimmungsbescheinigung).
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Wenn ein Traktorsitz einen Anschnallgurt besitzt, muss der Fahrer diesen auch anlegen. Das geht aus § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor. Das stellt das Bundesverkehrsministerium klar und ergänzt:
„Handelt es sich um ein typgenehmigtes Fahrzeug nach der Verordnung (EU) 167/2013, welches nach dem 1.1.2016 genehmigt wurde, so ist eine Ausrüstung mit Gurten und Gurtverankerungspunkten verpflichtend. Ist die Genehmigung des Fahrzeugs vor diesem Stichtag ausgestellt worden, das Fahrzeug jedoch nach dem 1.1.2018 erstmals zugelassen worden, so gilt auch hier eine Ausrüstungspflicht mit Gurten und Gurtverankerungspunkten. In diesen Fällen sind Gurte vorgeschrieben und es gilt die sog. Anschnallpflicht.“
Nach welcher Vorschrift das Fahrzeug genehmigt wurde, können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen (Übereinstimmungsbescheinigung).