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BÖLW: Klöckner soll Federführung bei Ökoumbau übernehmen

Felix Prinz zu Löwenstein ruft Agrarministerin Julia Klöckner auf, die Federführung für den Umbau der Landwirtschaft Richtung Ökolandbau zu übernehmen. Nur wenn sie sich als Motor des Umbaus begreife, könne diese Bundesregierung die selbstgesteckten Ziele erreichen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, im Jahr 2030 rund 20 % Ökolandbau erreicht zu haben, ist laut Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, dem Vorstandsvorsitzenden des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) richtig. Die 20 % Öko würden aber nicht vom Himmel fallen, sagte der Biobauer am Dienstag nach der Veröffentlichung der Bilanz von Bundesagrarministerin Julia Klöckner.

"Es braucht eine ambitionierte Politik, die alle verfügbaren Instrumente auf das Öko-Ziel ausrichtet: Von EU-Agrarpolitik über Düngeverordnung, öffentlicher Gemeinschaftsverpflegung, Forschung, Klimapolitik und Tierwohllabel bis zur Züchtung muss Öko zum Anliegen der gesamten Bundesregierung werden. Nur dann klappt es mit 20 % Öko und enkeltauglicher Landwirtschaft und Ernährung", so Löwenstein. Er rief die Agrarministerin auf, dafür die Federführung zu übernehmen. Nur wenn sich Klöckner als Motor des Umbaus begreife, könne diese Bundesregierung die selbstgesteckten Ziele erreichen.

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Der BÖLW fordert:

  • Das Koalitionsvertrags-Ziel der Bundesregierung von 20 % Öko-Landbau bis 2030 muss durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu muss die Zukunftsstrategie Öko-Landbau (ZöL) umgesetzt sowie mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bio muss in allen relevanten Vorhaben der Bundesregierung angemessen berücksichtigt werden.

  • Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) muss darauf ausgerichtet werden, dass diejenigen Bauern honoriert werden, die Umwelt, Klima und Tiere schützen. Für die aktuelle GAP muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass 70 % der Steuergelder für die Förderung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz reserviert werden.

  • Ab 2021 wird ein neues Bio Recht gelten. Über 40.000 deutsche Bio-Unternehmen und hunderttausende weitere Bio-Bauern, -Verarbeiter und -Händler in ganz Europa sowie unzählige weitere außerhalb der EU müssen sich nun auf eine neue EU-Öko-Verordnung einstellen. Entscheidende Detailregelungen mit großen Auswirkungen für die Bio-Betriebe und -Unternehmen sind noch in Arbeit und müssen sinnvoll ausgestaltet werden, damit Bio sich positiv weiterentwickeln kann.

  • Produkte aus guter Tierhaltung kann man bereits heute erkennen: am Bio-Siegel. Was fehlt, ist eine verpflichtende Haltungskennzeichnung wie beim Ei, die mittelfristig zu einer europäischen Kennzeichnung taugt. Eine staatliche, freiwillige Kennzeichnung, die nur einen Teil der Produkte abdeckt und Bio nicht berücksichtigt, stärkt den Status quo und sendet nur halbherzige Signale an Betriebe und Kunden.

  • Der Bund muss mit deutlich mehr Bio die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung als wirksames Instrument zur Förderung einer gesunden wie nachhaltigen Ernährung nutzen und im Konzert mit den Ländern die Ernährungsbildung voranbringen, um die Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken – von der Kita bis zum Schulabschluss.

  • Das Düngerecht muss gezielt darauf ausgerichtet werden, dass die Betriebe umsteuern müssen, die das Grundwasser verschmutzen. Auf den Flächen dürfen nur so viele Tiere gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften (Flächenbindung). Ohne diesen wichtigen Schritt kann der Nitratüberschuss in unseren Gewässern langfristig nicht reduziert werden. Auch synthetische Stickstoffdünger, die Probleme verursachen, weil ein hoher Teil des Nährstoffes gar nicht von den Pflanzen aufgenommen wird, müssten im Düngerecht mitgeregelt und ihre Ausbringung aus der Perspektive des Gewässerschutzes reglementiert werden. Bio-Betriebe schonen mit ihrer Wirtschaftsweise das Grundwasser (s. auch Thünen-Studie), deshalb dürfen sie nicht unsinnig belastet werden.

  • Es muss sichergestellt werden, dass Forschung auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtet wird. Wer heute 20 % Bio anstrebt, muss auch ausreichend in Öko-Forschung investieren, um das Innovationspotential von Bio voll zu heben. Aktuell werden nur etwa 1,5 % der Agrarforschungsmittel für Bio-Themen investiert.

  • Die neue Bundesregierung muss sicherstellen, dass Verbote der Patentierung von Pflanzen und Tieren tatsächlich wirksam werden. Für Konstrukte aus neuartigen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas müssen praktikable Nachweisverfahren etabliert werden, damit auch diese gentechnisch veränderten Organismen (GVO) reguliert und gekennzeichnet werden können.
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